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Überholen

Verfasst: 10.09.2012, 15:34
von franziska
Versicherung will mir bei Fremdverschulden eines Verkehrsteilnehmers eine Teilschuld anhängen.

Folgender Sachverhalt:

Vor mir ein Kastenwagen und ein Opel Frontera. Ich habe mich vergewissert, dass der Überholvorgang dem Gesetz entspricht. Als ich auf gleicher Höhe mit dem Opel Frontera war, schert dieser ebenso zum Überholen aus, touchiert an der rechten Vorderseite meinen Kotflügel und den rechten Scheinwerfer und die Stoßstange. Der Autolenker des Opel Frontera sagte, es ist meine Schuld, ich hab Dich nicht gesehen.
Lt. Unfallmeldung war auch alles OK. Ich stellte das Auto in die Werkstatt, die Versicherung schickt jedoch keinen Sachverständigengutachter, weil sie der Meinung ist, es wäre ein Fall für eine Teilschuld. Nun hab ich das Auto wieder abgeholt und schalte den Rechtsanwalt ein.

Was sagen Sie zu diesem Fall?

Danke für die Auskunft.

Franziska

Verfasst: 10.09.2012, 17:05
von Hubert Neubauer
MMn die Schuld beim Gegner, zumal ein Fahrstreifenwechsel nur vorznunehmen ist, wenn dies gefahrlos möglich ist (§ 11 Abs. 1 StVO).

Eine Teilschuld wäre denkbar bei weit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch nicht wenn der Überholvorgang rechtzeitig angezeigt wurde und auch nicht mit einer (weit) überhöhten Geschwindigkeit gefahren wurde.

Aber ihr Anwalt wird ihnen sicher dieselbe Auskunft erteilen.

MfG

Verfasst: 10.09.2012, 18:08
von tanja semmering
Der Opel Fahrer muss bevor er zum Überholvorgang ansetzt sowieso schauen ob es frei ist und dazu gehört eben auch dazu das man schaut ob man nicht selbst gerade überholt wird.
Bin mir sicher der Anwalt wird es Ihnen sinngemäß gleich erklären.

liebe Grüße!

Überholen

Verfasst: 10.09.2012, 18:39
von franziska
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Nun, auch mir war das völlig klar - und auch dem unvorsichtigen Lenker!

Doch die Versicherung lässt's darauf ankommen. Uniqa - ....

Verfasst: 11.09.2012, 08:59
von Hubert Neubauer
Versicherungen lassens immer drauf ankommen.

Es gibt versch Rechtsprechungen versch Senate des obersten Gerichtshofes. Einer sagt, wenn man selber die höchst erlaubte Geschwindigkeit fährt braucht man nicht rechnen, dass man überholt wird, ein anderer sagt wiederum man muss immer damit rechnen...