Versicherung will mir bei Fremdverschulden eines Verkehrsteilnehmers eine Teilschuld anhängen.
Folgender Sachverhalt:
Vor mir ein Kastenwagen und ein Opel Frontera. Ich habe mich vergewissert, dass der Überholvorgang dem Gesetz entspricht. Als ich auf gleicher Höhe mit dem Opel Frontera war, schert dieser ebenso zum Überholen aus, touchiert an der rechten Vorderseite meinen Kotflügel und den rechten Scheinwerfer und die Stoßstange. Der Autolenker des Opel Frontera sagte, es ist meine Schuld, ich hab Dich nicht gesehen.
Lt. Unfallmeldung war auch alles OK. Ich stellte das Auto in die Werkstatt, die Versicherung schickt jedoch keinen Sachverständigengutachter, weil sie der Meinung ist, es wäre ein Fall für eine Teilschuld. Nun hab ich das Auto wieder abgeholt und schalte den Rechtsanwalt ein.
Was sagen Sie zu diesem Fall?
Danke für die Auskunft.
Franziska
Überholen
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MMn die Schuld beim Gegner, zumal ein Fahrstreifenwechsel nur vorznunehmen ist, wenn dies gefahrlos möglich ist (§ 11 Abs. 1 StVO).
Eine Teilschuld wäre denkbar bei weit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch nicht wenn der Überholvorgang rechtzeitig angezeigt wurde und auch nicht mit einer (weit) überhöhten Geschwindigkeit gefahren wurde.
Aber ihr Anwalt wird ihnen sicher dieselbe Auskunft erteilen.
MfG
Eine Teilschuld wäre denkbar bei weit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch nicht wenn der Überholvorgang rechtzeitig angezeigt wurde und auch nicht mit einer (weit) überhöhten Geschwindigkeit gefahren wurde.
Aber ihr Anwalt wird ihnen sicher dieselbe Auskunft erteilen.
MfG
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