Irreführende aber gesetzeskonforme Vorgehen bekanntmachen

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Juha
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Irreführende aber gesetzeskonforme Vorgehen bekanntmachen

Beitrag von Juha » 10.09.2012, 08:34

Ich habe "blauäugig" eine Verlängerung des Mietvertrags unterschrieben, weil es auf dem Vertrag stand, dass es um eine Verlängerung des Grundliegenden Mietvertrags handelt.

Mir ist nicht eingefallen, dass die Verlängerung in Österreich ein Neuvertrag ist - mit erneuerten Kündigungsfrist. Über den Kündigungsfrist muss der Vermieter in der Verlängerungsvertrag nichts sagen und das hat mein Vermieter auch nicht getan.

Ich musste von private Grunden ausziehen und habe noch 9 Monate für die leere Wohnung zu zahlen. Es gibt von der Vermieterseite keine Wille nach einer Kulanzlösung, obwohl ich schon 3,5 Jahre in der Wohnung bin. Auch Weitervermietung geht wegen der hoch gewordenen Miete nicht (keine Interessanten).

Kann ich die legale, aber nach meiner Meinung, unmoralische Vorgehensweise mit der Firmen/Stiftungname in FB oder auf einem Internetforum veröffenlichen? Ich behaupte ja auch gar nicht, dass es um Betrug oder so was geht.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 10.09.2012, 17:08

Wenn sie es darstellen wie es sich wirklich abgespielt hat, können sie dies mMn machen.

Eine Verlängerung des Mietvertrages muss jedoch nicht immer ein Neuvertrag sein (mit Neubefristung), er könnte sich auch unter Umständen in einen unbefristeten Mietvertrag umwandeln.

Übrigens: Wenn es ein neuer, befristeter Mietvertrag ist, kann man erst nach 12 Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen, insgesamt also 15 Monate.

MfG

Juha
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Beitrag von Juha » 12.09.2012, 10:02

Danke für die Antwort, Herr Neubauer.

Leider hab ich damals die Frage um die Kündigungsfrist mich nicht genug geklärt.

Bei der Ende des alten Vertrags hab ich in der Nacht Internetforen geschaut und einen "Besserwisser" irgendwo geglaubt. Der hat gemeint, dass mit dem Wort "Verlängerung" im Vertrag hat man keinen Frist.

Hab dann den Fehler gemacht und wegen Hauskauf 10 Monate vor Ende der Frist ausgezogen. Mein Fehler - aber wirklich berechtigt ist die Vorgehensweise der Vermieter auch nicht - die Frist nicht ausdrücklich, keine Kulanzlösung...

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 12.09.2012, 12:22

Wurde ein neuer Vertrag gemacht?

Oder wurde der alte Vertrag verlängert, also Übergang befristet und unbefristet?

Bei ersterem muss man bezahlen, bei letzterem nicht...

Juha
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Beitrag von Juha » 12.09.2012, 12:29

Verlängerung ist auf drei Jahre befristet.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 12.09.2012, 13:13

Nochmal, wurde ein neuer Vertrag unterschrieben oder steht im Vertrag drinnen, dass er automatisch weiterläuft, ggfalls mit einer erneuten Befristung?

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