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Lärmbelästigung / Nachbarn
Verfasst: 02.09.2012, 13:44
von Alice3
Liebes Jusline-Forum,
Ich wohne seit über 20 Jahren in einer Altbauwohnung, seit ca. 10 Jahren habe ich regelmässigen Anstand mit den Bewohnern im Nachbarhaus - der Fernsehapparat läuft bis 6 Uhr früh in einer Lautstärke, die mich jeden Dialog im Schlafzimmer mitverfolgen lässt. Die Polizei war wiederholt vor Ort und hat die Leute verwarnt, es hilft einfach nichts.
Sonntagmorgen um 8 Uhr früh wird der Fernsehapparat eingeschaltet und zwar in einer Lautstärke, dass ich fast aus dem Bett falle.
Was kann ich tun, damit diese Leute nachhaltig die Lärmbelästigung einstellen??
Danke für jeden Ratschlag!
Verfasst: 03.09.2012, 22:22
von officer
Hallo,
Ich würde mich mal über eine ortspolizeiliche Verordnung informieren welche die Ruhezeiten bestimmt. Üblicherweise von 12 bis 14 uhr und 22 bis 06 uhr. aber das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und wird vom Bürgermeister der jeweiligen Ortschaft bestimmt. da sollte die POlizei eigentlich eine zuständigkeit und befugnis haben.. in welchem Bundesland wohnen Sie denn?
Verfasst: 03.09.2012, 23:15
von Alice3
Danke. Das habe ich schon getan. Ich wohne in Graz / Steiermark. Die Polizei meint, sie könne nicht viel unternehmen.
Verfasst: 04.09.2012, 08:33
von officer
hm kann sein das die Polizei in Graz keine Zuständigkeit hat wie gesagt das ist Ländersache.
Hausverwaltung oder Vermieter kontaktieren? vielleicht noch andere NAchbarn fragen ob es denen gleich geht.
Dass man da gar nicht machen kann, kann ich mir nicht vostellen.
lg
Verfasst: 10.09.2012, 17:01
von Hubert Neubauer
Klagen!
Verfasst: 15.09.2012, 08:32
von Hank
Der Vermieter hat den Mieter auch gegen unzumutbare Störungen durch Dritte zu schützen! Wenn der Vermieter nichts unternimmt: Mietzinsminderung oder Besitzstörungsklage
Verfasst: 17.09.2012, 08:22
von Hubert Neubauer
@Hank:
Ihre Ausführungen sind unpräzise und teilweise schlichtweg falsch.
Der Vermieter hat den Mieter nicht gegen jede unzumutbare Störung durch dritte zu schützen, sondern nur in ausgewählten Fällen. Ob dies auch zu einer Mietzinsminderung berechtigt bleibt dahingestellt, überdies wäre eine nicht berechtigte Mietzinsminderung ein Kündigungsgrund, was uU zum Verlust der Wohnung führen könnte. Die sicherere Variante ist unter Vorbehalt den Mietzins zu bezahlen und dann rückzufordern.
Der Threadersteller schreibt, dass er seit über 10 Jahren Probleme hat. Besitzstörungsklage ist innerhalb von 30 Tagen einzubringen, somit wäre dies definitiv verfristet. Es ist sogar möglich, dass eine Klage nach § 364 ABGB verfristet ist, wegen mittlerweile entstanden Ortsüblichkeit, aber eher unwahrscheinlich.
Ihre Tipps führen sohin entweder zu einer Klagszurückweisung oder möglicherweise zu einem nicht gewollten Rechtsstreit mit dem Vermieter und möglicherweisen Kündigung...
Mein Tipp, jedesmal die Polizei rufen und bestätigen lassen und dann auf Unterlassung klagen.
MfG
@Herr Hubert Neubauer
Verfasst: 17.09.2012, 13:13
von Alice3
Sehr geehrter Herr Neubauer,
Danke für Ihre fundierte Antwort - die erste in diesem Thread, die Sinn macht.
Mietzinsverminderung einzuklagen ist ein endloser Zirkus und stört u.a. das Verhältnis mit dem Vermieter, das ein ausgezeichnetes ist.
Weiters wird es kaum "Linderung" bringen, denn dem lärmenden Nachbarn ist das schlicht egal und ich bin ja an Wohnqualität interessiert.
Also weiterhin die Polizei des Nächtens rufen und in der Folge klagen.
Verfasst: 17.09.2012, 16:28
von Hubert Neubauer
Und das wichtigste:
Dokumtentieren!
Beweise sammeln, Tonbänder aufnehmen, Anzeigenbestätigungen der Polizei geben lassen, andere Nachbarn fragen, ob sie das auch stört, dies e müssten in einem späteren Prozess aussagen.
Ein Problem sehe ich nur, in der Tatsache, dass bisher 10 Jahre nichts unternommen wurde...
Haben Sie eine RS Vers.? Wenn ja dann würde ich sofort zum Anwalt gehen, wenn es sich nicht gütlich einigen lässt.
Verfasst: 17.09.2012, 16:29
von Hubert Neubauer
Wo wohnen sie, welches Viertel? Kenne mich in Graz sehr gut aus...
Wenn sie wollen, per PN...
@ Herr Hubert Neubauer
Verfasst: 17.09.2012, 19:50
von Alice3
Da ich sehr viel im Ausland bin, hat sich das alles eingeschlichen.
Die Wohnung im Nebenhaus war lange leer, dann wurde diese (schwarz) renoviert und deswegen die Lärmbelästigung.
Ich werde auf jeden Fall beim nächsten Mal die Polizei kommen lassen und sofort eine Anzeige machen.
Ich wohne in Geidorf.
Danke für Ihre Unterstützung.
Verfasst: 18.09.2012, 08:33
von Hubert Neubauer
Haben sie eine RS Vers.? Wenn nein, dann eine abschließen...
Prüfen ob die RS auch solche Ansprüche deckt.