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Lebensgemeinschaft

Verfasst: 07.02.2005, 13:24
von JUSLINE
Hallo! Ich hatte bis vor kurzem eine Lebensgemeinschaft...in der allerhand Dinge angeschafft wurden...Mein Lebensgefährte zahlte aber keine Miete und gab mir auch sonst kein Geld für Rechnungen.

Nun meinte er er wolle alles was er bezahlt habe mitnehmen...wir lebten knapp ein 3/4 Jahr zusammen....Wohnung ist meine....kann er das machen oder muss er mit mir teilen....bzw muss er mir die Hälfte Miete und Rechnungen nachzahlen.

Bitte um Hilfe!


RE: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 08.02.2005, 10:52
von JUSLINE
grundsätzlich haben sie durch eine Lebensgemeinschaft keine Gütergemeinschaft. Der der es kauft, dem gehört es.



mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

RE: Lebensgemeinschaft

Verfasst: 10.02.2005, 09:45
von JUSLINE
und Mieter nachfordern kann ich auch nicht???