Darlehen

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Makus Poech
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Darlehen

Beitrag von Makus Poech » 30.08.2012, 13:39

Guten Tag!

Ich habe mich von meiner Lebensgefährtin letzten Dez. getrennt. Sie hat recht schnell eine neue Wohnung gefunden und ich habe ihr für die Neuanschaffung von Möbeln usw. 1.500 Euro geliehen (wurde auch als Darlehen bei der Überweisung vermerkt). Ich habe ihr auch gesagt, dass sie sich mit der Rückzahlung nicht stressen muss, aber auch darauf hingewiesen, dass es nur ein Darlehen ist (gibt auch Mailverkehr dazu).

Meine Frage ist nun wie die rechtliche Lage bezüglich dieses Darlehen aussieht, da sie keinerlei Absicht zeigt, dass sie das Geld zurückzahlt? Die Aussage "Wenn ich es habe, dann bekommst du es" ist für mich kein realistisches Zahlungsziel. Ich werde ihr noch eine Ratenzahlung über 150 Euro jeweils per 15. des Monats anbieten. Sollte sie darauf auch nicht reagieren oder nicht einhalten, möchte ich den Rechtsweg beschreiten (Rechtsschutz ist vorhanden). Welche Möglichkeiten habe ich und wie realistisch ist es, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Danke!



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.08.2012, 14:17

Hallo

Lässt sich der fehlende Fälligkeitstag weder aus Parteiabsicht noch Geschäftszweck erschließen, ist entweder das Darlehen gem. § 904 S. 1 ABGB sogleich oder unter Anwendung einer angemessenen Kündigungsfrist (schätzungsweise 1 Monat) zu leisten.

Wenn nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ist im Zweifel auch eine Entgeltlichkeit vereinbart, sprich 4% Zinsen.

Ich würde eine nachweisbare (Einschreiben) Nachfrist von 1 Monat setzen mit Angebot einer Ratenzahlung, dann den RA (da du ja eh eine RS hast) aufsuchen oder möglicherweise gleich den RA aufsuchen.

Bzgl. der Einbringlichkeit kann ich nichts sagen, kommt auf die Vermögensverhältnisse an...

H-a-n-s
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Beitrag von H-a-n-s » 31.08.2012, 09:01

Hmm, die Frage ist hierbei allerdings, kann man einfach indem man sagt es ist ein Darlehen es rechtlich auch als Darlehen bezeichnen?

Wäre der § 133 StGB denkbar? (also wenn er jetzt einen genauen Zeitpunkt für die Rückzahlung festlegt)

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 31.08.2012, 09:23

Nein, wenn dann nur § 146 StGB, wenn ihr die Zahlungsunfähigkeit bekannt war (Täuschungs, Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz muss gegeben sein).

Natürlich ist es ein Beweisproblem, aber bei Banküberweisung Darlehen angegeben plus Emailverkehr, dürfte Beweisrechtlich nicht so das Problem sein.

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.09.2012, 00:01

Das wär's, die Freundin anzeigen und sich als Privatbeteiligter dranhängen...

Anzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft haben bei privaten (Vertrags-)Verhältnissen kaum einen Sinn, außer jemand ist wirklich kriminell.

Abgesehen davon, wer weiß, dass er betrogen wird, wird nicht betrogen, Sie kennen ja Ihre Freundin soweit, oder? Dazu passt der alte Juristenspruch "suche deinen Glauben dort, wo du ihn gelassen hast".

Ich würde die Zahlungsunwillligkeit der Ex-Freundin im gemeinsamen Freundeskreis streuen, weil bei Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft und auch die Liebe auf. Da haben es sich schon viele anders überlegt und spät, aber doch gezahlt.

Rufbeschädigung im eigenen Umfeld ist nämlich die härteste Strafe!

Wenn aber keinem mehr irgendetwas an der Freundschaft liegt, würde ich Ihr eine Rechnung über den ganzen Betrag schicken und wenn sie nicht zahlt eine Mahnklage einbringen. Das ist ein Formular (Klage wegen Geldleistung), dass man am Gericht abholen kann oder auch runterladen kann (z.B. help.justiz.gv.at).

Ausfüllen, Darlehen/Kreditforderung ankreuzen + 4% Zinsen, und bei der Einlaufstelle am Bezirksgericht abgeben. Entweder sie zahlt oder es gibt eine Verhandlung, und wenn sie überhaupt nicht reagiert, haben Sie einen exekutierbaren Titel in der Hand.

Aber wie gesagt, Gericht soll immer das letzte Mittel sein, vor allem unter Freunden und Bekannten, weil danach wächst nichts mehr...

Nur meine Meinung, Hank 8) 8) 8) 8)

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