Grundgrenze

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hanswurst2
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Registriert: 27.08.2012, 14:27

Grundgrenze

Beitrag von hanswurst2 » 27.08.2012, 20:11

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich würde gerne mal Wissen, wie es um meine Grundgrenze
besteht. Mein Nachbar hat ein Carport an meine Grundgrenze gebaut
und ca. 2-3cm Abstand zur Grundgrenze mit seiner Holzverschalung gelassen (Seine Seite ist komplett geschlossen). Ich habe dann anschliessend auch ein Carport aber ohne Seitenverschalung zu seiner Seite gebaut. Ich habe im Konsument Buch "Wenn Nachbarn streiten", daß dann seine Holzverschalung die Grenze bedeutet. Ist das so richtig ? Dann darf er nicht mehr in meine Garage gehen ? Denn das macht er öfters.

Weiteres habe ich ohne Ihm zu Fragen einen Holzzaun Handelsüblich bei einem Baumarkt gekauft und diesen auf den Rest unserer Grundgrenze
gestellt. Natürlich auf meine Seite. Dieser wurde im Jahre 2007 gebaut.
Er hat dazu nie was gesagt.

Wenn ich jetzt zu Ihm sage er darf nich mehr in meine Garage, könnte
er den Zaun noch abreissen lassen ?



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 28.08.2012, 13:58

Aus welchem Bundesland kommst du?

hanswurst2
Beiträge: 2
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Beitrag von hanswurst2 » 28.08.2012, 16:36

Hallo Herr Neubauer, aus Tirol

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 29.08.2012, 09:02

Kenn mich mit den Baugesetzen in Tirol leider nicht aus.

www.ris.bka.gv.at

da können sie die einschlägigen Bestimmungen nachlesen.

MfG

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