Einhaltung Termine
Verfasst: 27.08.2012, 12:07
Ich erlaube mir nachfolgendes Probelm zu schildern:
Nachdem ich Ende April eine Firma hinsichtlich Wärmedämmung-Fassadenbau wegen eines Angebotes kontaktierte, wurde nach erfolgter Besprechung, Angebotslegung durch die Firma ein mündlicher Auftrag in meinem Hause erteilt und es wurde ein Termin hinsichtlich Gerüstaufstellung und Fassadenbau mit Wärmedämmung vereinbart.
Dieser wurde mehrmals telefonisch und auch schriftlich per Mail vereinbart.
Am Tag des Termins Gerüstaufbau (Vereinbarung Termin 23. und 24.08.2012) rief mich der Mitarbeiter der Firma an und teilte mir mit, dass der Aufbau des Gerüstes nicht an diesem Termin sondern erst am Montag, den 27. und Dienstag, den 28.08.2012.
Termin Beginn Fassadenarbeiten wäre Montag der 27. August 2012 gewesen.
Nachdem ich ihm sagte, dass eigentlich am 27.08.2012 mit den Fassadenarbeiten begonnen werden sollte, erklärte er mir, dass sich der Termin - da eine andere Baustelle vorgezogen wurde - verzögern wird und villeicht am Mittwoch, den 29.08.2012 begonnen wird.
Aber nur dann, wenn die Arbeiten auf der anderen Baustelle am 28.08.2012 beendet sind.
Ich erklärte ihm, dass ich ab Samstag, den 08. September 2012 auf Urlaub bin und er von mir informiert (mündlich) wurde, worauf er meinte, dass sich dies schon ausgehen wird.
Des weiteren unterrichtete ich ihn, dass die Alarmanlage ausgeschaltet und die dazugehörige Alarmsirene am Freitag, den 24.08.2012 um 08.00 Uhr demontiert wurde, da diese im Arbeitsbereich liegt.
Auch dies war ihm bekannt und weiters musste das Balkongeländer, welches ebenfalls im Arbeitsbereich liegt abgebaut werden.
Nachdem durch Nichteinhaltung des Termin bereits eine Verzögerung aufgetreten ist, musste ich den bereits vereinbarten Termin mit der Alarmanlagenfirma hinsichtlich der Montage und Einschaltung dieser, bereits verschieben und zwar auf Freitag, den 07.09.2012 - 08.00 Uhr - kein anderer Termin mehr frei.
Heute ist bereits der 27.08.2012 12.00 Uhr und die Firma ist hinsichtlich des Gerüstaufbaus noch immer nicht eingetroffen - habe bereits per Mail Kontakt aufgenommen und den Termin urgiert -.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Ich musste mir Urlaubstage für den geplanten Gerüstaufbau Donnerstag, 23.08.2012 und Freitag 24.08.2012 nehmen.
2. Urlaubstag für Montag 27.08.2012
Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen und gleich vom Preis abziehen.
Was ist wenn die Fassadenarbeiten nicht bis Freitag, 07.09.2012 beendet sind (Montage Alarmsirene und Einschaltung Alarmanlage), kann ich diese Mehrkosten, da ja eine neuerliche De- und Montage erforderlich sind, einbehalten ?
Durch die Verzögerung- verursacht durch die Fassadenfirma -, ist jetzt um einige Tage länger die Alarmanlage deaktiviert.
Was ist, wenn in dieser Zeit ein Einbruch stattfindet ???
Wie sieht es mit der Leistung der Versicherung aus ???
Kann mir jemand einen DRINGENDEN Rat geben ???
Vielen Dank
Nachdem ich Ende April eine Firma hinsichtlich Wärmedämmung-Fassadenbau wegen eines Angebotes kontaktierte, wurde nach erfolgter Besprechung, Angebotslegung durch die Firma ein mündlicher Auftrag in meinem Hause erteilt und es wurde ein Termin hinsichtlich Gerüstaufstellung und Fassadenbau mit Wärmedämmung vereinbart.
Dieser wurde mehrmals telefonisch und auch schriftlich per Mail vereinbart.
Am Tag des Termins Gerüstaufbau (Vereinbarung Termin 23. und 24.08.2012) rief mich der Mitarbeiter der Firma an und teilte mir mit, dass der Aufbau des Gerüstes nicht an diesem Termin sondern erst am Montag, den 27. und Dienstag, den 28.08.2012.
Termin Beginn Fassadenarbeiten wäre Montag der 27. August 2012 gewesen.
Nachdem ich ihm sagte, dass eigentlich am 27.08.2012 mit den Fassadenarbeiten begonnen werden sollte, erklärte er mir, dass sich der Termin - da eine andere Baustelle vorgezogen wurde - verzögern wird und villeicht am Mittwoch, den 29.08.2012 begonnen wird.
Aber nur dann, wenn die Arbeiten auf der anderen Baustelle am 28.08.2012 beendet sind.
Ich erklärte ihm, dass ich ab Samstag, den 08. September 2012 auf Urlaub bin und er von mir informiert (mündlich) wurde, worauf er meinte, dass sich dies schon ausgehen wird.
Des weiteren unterrichtete ich ihn, dass die Alarmanlage ausgeschaltet und die dazugehörige Alarmsirene am Freitag, den 24.08.2012 um 08.00 Uhr demontiert wurde, da diese im Arbeitsbereich liegt.
Auch dies war ihm bekannt und weiters musste das Balkongeländer, welches ebenfalls im Arbeitsbereich liegt abgebaut werden.
Nachdem durch Nichteinhaltung des Termin bereits eine Verzögerung aufgetreten ist, musste ich den bereits vereinbarten Termin mit der Alarmanlagenfirma hinsichtlich der Montage und Einschaltung dieser, bereits verschieben und zwar auf Freitag, den 07.09.2012 - 08.00 Uhr - kein anderer Termin mehr frei.
Heute ist bereits der 27.08.2012 12.00 Uhr und die Firma ist hinsichtlich des Gerüstaufbaus noch immer nicht eingetroffen - habe bereits per Mail Kontakt aufgenommen und den Termin urgiert -.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Ich musste mir Urlaubstage für den geplanten Gerüstaufbau Donnerstag, 23.08.2012 und Freitag 24.08.2012 nehmen.
2. Urlaubstag für Montag 27.08.2012
Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen und gleich vom Preis abziehen.
Was ist wenn die Fassadenarbeiten nicht bis Freitag, 07.09.2012 beendet sind (Montage Alarmsirene und Einschaltung Alarmanlage), kann ich diese Mehrkosten, da ja eine neuerliche De- und Montage erforderlich sind, einbehalten ?
Durch die Verzögerung- verursacht durch die Fassadenfirma -, ist jetzt um einige Tage länger die Alarmanlage deaktiviert.
Was ist, wenn in dieser Zeit ein Einbruch stattfindet ???
Wie sieht es mit der Leistung der Versicherung aus ???
Kann mir jemand einen DRINGENDEN Rat geben ???
Vielen Dank