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Einhaltung Termine

Verfasst: 27.08.2012, 12:07
von Eigenbau
Ich erlaube mir nachfolgendes Probelm zu schildern:

Nachdem ich Ende April eine Firma hinsichtlich Wärmedämmung-Fassadenbau wegen eines Angebotes kontaktierte, wurde nach erfolgter Besprechung, Angebotslegung durch die Firma ein mündlicher Auftrag in meinem Hause erteilt und es wurde ein Termin hinsichtlich Gerüstaufstellung und Fassadenbau mit Wärmedämmung vereinbart.

Dieser wurde mehrmals telefonisch und auch schriftlich per Mail vereinbart.

Am Tag des Termins Gerüstaufbau (Vereinbarung Termin 23. und 24.08.2012) rief mich der Mitarbeiter der Firma an und teilte mir mit, dass der Aufbau des Gerüstes nicht an diesem Termin sondern erst am Montag, den 27. und Dienstag, den 28.08.2012.

Termin Beginn Fassadenarbeiten wäre Montag der 27. August 2012 gewesen.

Nachdem ich ihm sagte, dass eigentlich am 27.08.2012 mit den Fassadenarbeiten begonnen werden sollte, erklärte er mir, dass sich der Termin - da eine andere Baustelle vorgezogen wurde - verzögern wird und villeicht am Mittwoch, den 29.08.2012 begonnen wird.

Aber nur dann, wenn die Arbeiten auf der anderen Baustelle am 28.08.2012 beendet sind.

Ich erklärte ihm, dass ich ab Samstag, den 08. September 2012 auf Urlaub bin und er von mir informiert (mündlich) wurde, worauf er meinte, dass sich dies schon ausgehen wird.

Des weiteren unterrichtete ich ihn, dass die Alarmanlage ausgeschaltet und die dazugehörige Alarmsirene am Freitag, den 24.08.2012 um 08.00 Uhr demontiert wurde, da diese im Arbeitsbereich liegt.

Auch dies war ihm bekannt und weiters musste das Balkongeländer, welches ebenfalls im Arbeitsbereich liegt abgebaut werden.

Nachdem durch Nichteinhaltung des Termin bereits eine Verzögerung aufgetreten ist, musste ich den bereits vereinbarten Termin mit der Alarmanlagenfirma hinsichtlich der Montage und Einschaltung dieser, bereits verschieben und zwar auf Freitag, den 07.09.2012 - 08.00 Uhr - kein anderer Termin mehr frei.

Heute ist bereits der 27.08.2012 12.00 Uhr und die Firma ist hinsichtlich des Gerüstaufbaus noch immer nicht eingetroffen - habe bereits per Mail Kontakt aufgenommen und den Termin urgiert -.

Nun habe ich folgende Fragen:

1. Ich musste mir Urlaubstage für den geplanten Gerüstaufbau Donnerstag, 23.08.2012 und Freitag 24.08.2012 nehmen.
2. Urlaubstag für Montag 27.08.2012

Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen und gleich vom Preis abziehen.

Was ist wenn die Fassadenarbeiten nicht bis Freitag, 07.09.2012 beendet sind (Montage Alarmsirene und Einschaltung Alarmanlage), kann ich diese Mehrkosten, da ja eine neuerliche De- und Montage erforderlich sind, einbehalten ?

Durch die Verzögerung- verursacht durch die Fassadenfirma -, ist jetzt um einige Tage länger die Alarmanlage deaktiviert.

Was ist, wenn in dieser Zeit ein Einbruch stattfindet ???

Wie sieht es mit der Leistung der Versicherung aus ???

Kann mir jemand einen DRINGENDEN Rat geben ???


Vielen Dank

Verfasst: 02.09.2012, 00:12
von Hank
Nehme an, es geht Ihnen vor allem um Ihre wohlverdienten Urlaubstage - was sind drei oder so Urlaubstage gegen die Ersparnis durch eine erneuerte Wärmedämmung?

Wenn Sie im Vertrag mit der Baufirma "fix am..." ausgemacht hätten, wäre in so einem Fall wahrscheinlich eine Konventionalstrafe wegen Terminverlust fällig, was sich allerdings massiv im Preis ausgewirkt hätte.

Noch teurer käme eine mobile Arbeitsbühne, was nebenbei die schnellste Möglichkeit für kurzfristige Fassadenarbeiten wäre.

Bei Bauangelegenheiten ist Sicherheit das oberste Gebot - bei jeder Baustelle hat der vorgeschriebene Planungskoordinator immer ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Es sind schon Baustellen abgesunken, nur weil ein Gerüst aufgezogen wurde...

Auch die Witterung macht immer wieder einen Strich durch den Terminplan - "plane, und du irrst dich" heißt eine alte Volksweisheit.

Wegen Einbruch usw. soll man den Teufel nicht an die Wand malen, aber zur Sicherheit würde ich alle wirklichen Wertsachen noch einmal eigens sichern. So sind Sie mM gegenüber der Versicherung so gut es geht der Schadensminderungspflicht nachgekommen.

Abgerechnet wird sowieso am Schluss: Ich würde, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind mit der Baufirma noch einmal auch über den Preis reden, da geht immer etwas.

Also nicht mit der juristischen Keule drohen, denn da gibt niemand mehr gerne nach, vor allem beim Preis.


Und wegen der versch... Urlaubstage würde ich bei einem Bier mit dem Chef reden, dass eben der in Anspruch genommene Urlaub keinerlei Erholungseffekt hatte, was ja an sich der Sinn des Urlaubs sein sollte, was dann sicher irgendwie seine Berücksichtigung finden wird (z.B. bei passender Gelegenheit früher gehen oder später kommen usw.) , weil jedem und jeder Firma kann so etwas passieren, oder?