Erbrecht und Pflichtteil - Art des Anspruches
Verfasst: 25.08.2012, 19:26
Ich hätte ein Frage zum Erbrecht betreffend den Pflichtteil.
Konkreter Fall:
Zwei Ehepartner sind zu je 50% Eigentümer eines Grundstückes mit Haus. Ein Kind ist vorhanden. Ein Ehepartner stirbt, dieser hat aber testamentarisch den anderen Ehepartner als Alleinerben festgelegt. Das Kind hat also Anspruch auf den Pflichtteil von 1/6 der gesamten Liegenschaft.
Wie kann bzw. muss dieser Anspruch geltend gemacht werden? Hat das Kind ausschließlich Anspruch auf die Auszahlung des Anteils in Geld oder kann es auch eine Eintragung ins Grundbuch als Besitzer zu 1/6 fordern? Falls kein Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch besteht, könnte der verbliebene Ehepartner freiwillig einer solchen Eintragung zustimmen (sofern das Kind auch damit einverstanden ist)?
Und noch eine weitere Frage: Wie würde der Fall aussehen, wenn zwei Kinder vorhanden wären. Diese müssten sich dann den Pflichtteil ja teilen, würden also jeweils 1/12 des Gesamtwertes erhalten. Nun verzichtet eines der beiden Kinder auf den Pflichtteil. Wem würde in diesem Fall das "frei gewordene" zwölftel zufallen?
Für ein kurze Aufklärung bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich!
Konkreter Fall:
Zwei Ehepartner sind zu je 50% Eigentümer eines Grundstückes mit Haus. Ein Kind ist vorhanden. Ein Ehepartner stirbt, dieser hat aber testamentarisch den anderen Ehepartner als Alleinerben festgelegt. Das Kind hat also Anspruch auf den Pflichtteil von 1/6 der gesamten Liegenschaft.
Wie kann bzw. muss dieser Anspruch geltend gemacht werden? Hat das Kind ausschließlich Anspruch auf die Auszahlung des Anteils in Geld oder kann es auch eine Eintragung ins Grundbuch als Besitzer zu 1/6 fordern? Falls kein Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch besteht, könnte der verbliebene Ehepartner freiwillig einer solchen Eintragung zustimmen (sofern das Kind auch damit einverstanden ist)?
Und noch eine weitere Frage: Wie würde der Fall aussehen, wenn zwei Kinder vorhanden wären. Diese müssten sich dann den Pflichtteil ja teilen, würden also jeweils 1/12 des Gesamtwertes erhalten. Nun verzichtet eines der beiden Kinder auf den Pflichtteil. Wem würde in diesem Fall das "frei gewordene" zwölftel zufallen?
Für ein kurze Aufklärung bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich!