Geld geliehen

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JUSLINE
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Geld geliehen

Beitrag von JUSLINE » 05.02.2005, 16:57

Hallo,

ich habe vor ca. 9 Monaten einem Freund 1500 € geliehen für das das er mir Autosachen vergünstigt kauft. Da ich aber nach ca. 5 Monaten mein damaliges Auto verkauft habe wollte ich dann mein Geld wieder zurück. Doch er hat er einfach ausgegeben und konnte es bis heute nicht zurückzahlen. Es ist nichts schriftlich aufgenommen doch ich habe einen Zeugen. Meine Frage ist nun, was kann ich machen? Ihn bei der Polizei mit meinem Zeugen anzeigen. Weil seine Aussage vom Schuldner ist das wenn er nichts hat kann ihm auch nichts genommen werden. Doch er hat ein Auto z.b. und momentan ist er im Zivildienst. Wie kann ich jetzt mein Recht geltend machen? Was muss ich tun. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss ich da etwas zahlen? Vielleicht weiß ja wer was, Danke!



DorisMihokovic
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RE: Geld geliehen

Beitrag von DorisMihokovic » 06.02.2005, 11:25

Haben Sie Ihrem Freund Geld GELIEHEN oder ihm ausgehaendigt, damit er fuer Sie etwas einkauft? In letzterem Fall koennte es - falls Ihr Freund Ihnen weder Geld noch Ware gibt - u. U. als Unterschlagung oder Betrug gewertet werden (ich bin allerdings kein Jurist). In diesem Fall muessten Sie Anzeige erstatten. Es wuerden Ihnen keine Kosten erwachsen, aber es ist auch nicht sicher, ob Sie Ihr Geld jemals wiedersehen. Sie koennen/muessten zusaetzlich (anstelle waere auch moeglich, ist aber m.E. weniger ratsam) auch zivilrechtlich Klage erheben. In diesem Fall wuerden Sie das Prozessrisiko und im Falle, dass sie bei Gericht unterliegen, auch alle Kosten tragen. Wenn Sie das Zivilverfahren gewinnen, haben Sie einen 30 Jahre lang gueltigen Exekutionstitel (Zinsen miteinfordern!!!) in der Hand.

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JUSLINE
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RE: Geld geliehen

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2005, 11:41

Naja.. zuerst ausgehändigt und nach dem es nicht dazu gekommen ist mehr oder weniger (zwangsläufig) geliehen.. Nur macht es was das ich nichts schriftlich in der Hand habe? Genügt mein Zeuge der sowohl Übergabe und den ganzen Sachverhalt bestätigen kann? Also wäre eine Anzeige bei der Polizei somit kein Problem? Nur soweit ich Sie dann verstehe, wird nicht weiter viel passieren.. Oder was macht die Polizei dann damit bzw. was sind die Folgen für ihn? Das zivilrechtliche Klage ist mir zu risikohaft..


DorisMihokovic
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RE: Geld geliehen

Beitrag von DorisMihokovic » 06.02.2005, 12:51

Wenn Sie vor Gericht bzw. bei der Polizei, auch den Standpunkt vertreten, dass Sie Ihrem Freund das Geld geliehen haben, sind Ihre Karten wesentlich schlechter. Was heisst "zwangslaeufig geliehen"? Er hat weder Ware noch Geld gebracht, sondern das Geld fuer sich behalten. Ihre Aussage wird bei der Polizei protokolliert und an das Gericht weitergeleitet. Je nachdem, "wie duenn oder dick die Suppe" ist, entscheidet das Gericht, ob es zu einem Strafverfahren kommt oder nicht. Wenn nicht, werden Sie davon verstaendigt, und Sie koennen entweder als Privatanklaeger auftreten (Kosten!) oder zivilrechtlich klagen. Ein Urteil wegen Unterschlagung waere fuer einen Zivilprozess sicher vorteilhaft.



Setzen Sie Ihrem "Freund" (per Einschreiben) eine angemessene Frist, innerhalb der er Ihnen das Geld zurueckerstatten muss und kuendigen Sie ihm gleichzeitig die rechtlichen Konsequenzen fuer den Fall der Nicht-Zahlung an. Wenn Sie befuerchten, dass Ihr Freund z. Z. nicht ueber genuegend Geld zur Bezahlung verfuegt, koennen Sie ev. auch eine Ratenzahlung vereinbaren (aber auf jeden Fall schriftlich, mit Unterschrift und am besten auch noch Zeugen). In dem Schreiben sollte auch klar hervorgehen, dass Sie den Betrag NICHT hergeliehen, sondern fuer diesen oder jenen Zweck vorgestreckt haben.

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