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2. Fragen zu Nachbarschaftsrecht

Verfasst: 23.08.2012, 11:52
von salatmitessig
Zum Thema Nachbarschaftrecht, habe ich zwei ganz schnelle Fragen.

1.) Mein Nachbar hat genau an der Grundgrenze einen Baum im Topf stehen ca. 80 cm
groß und bei jedem Wind wird dieser umgeworfen und liegt dann zur Hälfte in meiner Garage
und ich komme nicht raus ohne das ich diesen nicht anhebe oder drüberfahren muss mit dem Auto. Mein Nachbar aber lässt diesen teilweise über 12 Stunden so liegen, obwohl er zu Hause ist. Kann ich in mit einer Besitzstörungsklage drohen oder das er diesen Topf befestigen muss oder das er diesen Topf hier wegnehmen muss ?

2.) Mein Nachbar hat einen Kamin der nicht über sein Dach ragt sondern unterhalb des Daches sein Ende findet. Sobald ich im Sommer bei heißen Temperaturen mein Fenster öffne oder mitr freunden auf meiner Terasse sitze, heizt der Nachbarn so ein das ich durch den Rauch im Wohnzimmer bzw. auf der Terasse so beeinträchtigt werde das ich bei 25 Grad im Freien das Fenster schliessen oder von der Terasse fliehen muss.
Gibt es dazu keine Regeln ? (Bei kalten Temperaturen ist es klar das er heizen muss, aber beiwarmen Sommertemperaturen?) Habe auch mal gehört das ein Kamin über das Hausdach ragen muss, kann ich hier noch was veranlassen ?

Danke für Ihre Hilfe!

Verfasst: 23.08.2012, 13:15
von Hubert Neubauer
Zu 1. Besitzstörungsklage kann man einbringen. Jedoch ist hier eine 30 Tagesfrist aber der 1 (!) Störung maßgeblich. Siehe § 339 ABGB

Frist ist eine Präklusionsfrist, das heißt der Anspruch muss innerhalb von dreisig Tagen geltend gemacht (bei Gericht einlangend) werden.

Zu 2. Immissionen die das gewöhnliche Maß überschreiten sind nicht hinzunehmen. Abwehranspruch nach § 364 ABGB. Eine Zuleitung von Rauch ist mMn nicht ortsüblich und daher meiner Meinung nach zu unterlassen.

Verfasst: 23.08.2012, 14:23
von salatmitessig
Danke für die rasche Antwort.

2.) Immissionen werden glaub ich nicht überschritten, aber das bei Warmentemperaturen geheizt werden muss und das der Kamin nicht über das Hausdach ragt und deshalb der Rauch immer in meine Richtung zieht,
das würde ich aus Problem sehen. Gibt es eine Regelung das der Kamin über das Dach ragen muss? Bei dem warmen Temperaturen ist es reine bösartigkeit.

Verfasst: 23.08.2012, 16:02
von Hubert Neubauer
Üblicherweise ist ein Kamin auf dem Dach, in Ihrem Falle nicht. Daher ist beim Einheizen eine starke Immission auf ihrem Grundstück. Dies ist mE nicht ortsüblich, da bei einem "normalen" Kamin, eine solch starke Immission nicht vorhanden wäre.

Nachbarrechtliche Abwehransprüche sind jedoch mit so wenig Sachverhaltsangaben schwer zu beurteilen.

Verfasst: 23.08.2012, 20:08
von salatmitessig
Welche Sachverhaltsangaben benötigen Sie ?

Verfasst: 24.08.2012, 10:30
von Hubert Neubauer
Genaue Beschreibung der Örtlichkeit, bestenfalls mit Fotos.

Verfasst: 27.08.2012, 13:26
von salatmitessig
Bild unter:
http://atelier-karelli.com/kamin.jpg

Kamin ist 15 Meter von mir Weg.
Ort Tirol

Verfasst: 29.08.2012, 11:53
von salatmitessig
Brauchen Sie noch Daten

Verfasst: 29.08.2012, 15:45
von Hubert Neubauer
Wo ein Kamin angebracht werden muss entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch auch wenn er vorschriftswidrig angebracht ist, ist nicht automatisch eine unzulässige Immission daraus abzuleiten.

Ist jedoch aufgrund der Lage des Kamins es der Fall, dass Rauchgasse immer zu ihrer Wohnung kommen, ist das meiner Meinung nach ortsunüblich (außer sie wohnen im Industriegebiet) und beeinträchtigt sie auch.

Im Sommer ist es mMn auf alle Fälle unüblich.

Die Beweislast, dass die Grenze nicht überschritten wurde trifft den Störer.

Daher Unterlassungsklage, Nachbar muss uU den Kamin anders aufsetzen, versetzen bzw. anders aufsetzen lassen.

Für die Klage empfiehlt sich der Gang zum Amtstag bzw. RA.