Eine Teleskopnacht unterhalb der Baumgenze - ungesetzlich?
Verfasst: 22.08.2012, 10:43
Liebe Forummitglieder,
ich habe da eine sehr spezielle Frage. Ich bin Amateurastronom und fahre gerne in die steirischen Berge, um bei den dort guten Lichtverhältnissen (sprich: dunkler Himmel) astronomische Beobachtungen durchzuführen, mit Teleskop, Feldstecher sowie auch freiäugig von einem Schlafsack aus (man muss sich ja auch mal anwärmen).
Nun ist ja nach § 13 ForstG Abs. (3) das Lagern in der Dunkelheit in als "Wald" gewidmeten Gebieten (=praktisch alles im Bergland unterhalb der Waldgrenze) verboten.
Meine Frage ist nun, ob eine astronomische Beobachtungsnacht als ein "Lagern bei Dunkelheit" im juristischen Sinne gilt oder noch unter Abs. (1) , "Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten", fallen könnte.
clear skies
Norbert Steinkellner
ich habe da eine sehr spezielle Frage. Ich bin Amateurastronom und fahre gerne in die steirischen Berge, um bei den dort guten Lichtverhältnissen (sprich: dunkler Himmel) astronomische Beobachtungen durchzuführen, mit Teleskop, Feldstecher sowie auch freiäugig von einem Schlafsack aus (man muss sich ja auch mal anwärmen).
Nun ist ja nach § 13 ForstG Abs. (3) das Lagern in der Dunkelheit in als "Wald" gewidmeten Gebieten (=praktisch alles im Bergland unterhalb der Waldgrenze) verboten.
Meine Frage ist nun, ob eine astronomische Beobachtungsnacht als ein "Lagern bei Dunkelheit" im juristischen Sinne gilt oder noch unter Abs. (1) , "Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten", fallen könnte.
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Norbert Steinkellner