Urlaub nicht so wie geplant
Verfasst: 20.08.2012, 21:08
Hallo,
wir, ein Ehepaar mit kleinem Enkelkind, haben ein Last-Minute Angebot gebucht. Vor der Buchung haben wir uns das Hotel auf der Webseite des Veranstalters angesehen, wo ein Foto mit einem Strand und mehreren Reihen Liegen zu sehen waren. In der Beschreibung wird von einem schmalen Sand-Kiesstrand geschrieben. Wir haben das Angebot dann in der Annahme, einen entspannenden Strandurlaub zu verbringen, gebucht. Dort angekommen haben wir beim ersten Rundgang einen Schreck bekommen, als sich der Strand als verwahrloster Strich vor dem Hotel entpuppte, bei dem gerade einmal ein paar improvisierte Liegen in einer Reihe Platz hatten. Was an und für sich nicht so schlimm war, aber der Kies vom sogenannten Sand-Kiesstrand, bestand aus gut 10-20 cm dicken Steinen, die einen gefahrlosen Zugang ins Meer, geschweige denn mit einem Kind am Arm, unmöglich machten. Wir haben dann sofort die Reiseleitung darüber informiert, dass das Hotel nicht dem entspricht, was das Bild hatte erwarten lassen und ersuchten um eine Umsiedlung in ein anderes Hotel, auch gegen einen gewissen Aufpreis. Am nächsten Tag wurde uns mitgeteilt, dass kein Hotel nach unseren Vorstellungen frei sei. Wir sind dann, um wie geplant im Meer baden zu können, mit dem Taxi an den einige km entfernten öffentlichen Strand gefahren. Auf unsere Kosten und nachdem wir AI gebucht hatten, mussten wir dort nochmals für Speis und Trank aufkommen.
Zu Hause habe ich dann den Reiseveranstalter mit unserem erlebten konfrontiert und um Ersatz für die Auslagen gebeten. Dieser hat mit der Begründung abgelehnt, wenn uns das Reisebüro einen Strandurlaub verkauft hat und nichts davon in der Buchung steht, könne der Veranstalter nichts dafür und lehnte eine Entschädigung ab. Mein Einwand, dass das Bild auf der Webseite nichts mit der Realität zu tun habe und in der Beschreibung nichts über den unmöglichen Zugang zum Meer stehe, immerhin handelt es sich um ein Strandhotel, wurde ignoriert.
Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob das falsche Bild und der "vergessene" Hinweis, dass Baden nahezu unmöglich sei ausreicht, Schadenersatz zu fordern.
Dass wir nebenbei noch Kakerlaken im Zimmer hatten, spielt hier wohl keine Rolle, da ich in diversen Foren gelesen habe, dass eine größere Anzahl an Kakerlaken (6 Stück?) als "landestypisch" hinzunehmen sei.
Danke
Ewald
wir, ein Ehepaar mit kleinem Enkelkind, haben ein Last-Minute Angebot gebucht. Vor der Buchung haben wir uns das Hotel auf der Webseite des Veranstalters angesehen, wo ein Foto mit einem Strand und mehreren Reihen Liegen zu sehen waren. In der Beschreibung wird von einem schmalen Sand-Kiesstrand geschrieben. Wir haben das Angebot dann in der Annahme, einen entspannenden Strandurlaub zu verbringen, gebucht. Dort angekommen haben wir beim ersten Rundgang einen Schreck bekommen, als sich der Strand als verwahrloster Strich vor dem Hotel entpuppte, bei dem gerade einmal ein paar improvisierte Liegen in einer Reihe Platz hatten. Was an und für sich nicht so schlimm war, aber der Kies vom sogenannten Sand-Kiesstrand, bestand aus gut 10-20 cm dicken Steinen, die einen gefahrlosen Zugang ins Meer, geschweige denn mit einem Kind am Arm, unmöglich machten. Wir haben dann sofort die Reiseleitung darüber informiert, dass das Hotel nicht dem entspricht, was das Bild hatte erwarten lassen und ersuchten um eine Umsiedlung in ein anderes Hotel, auch gegen einen gewissen Aufpreis. Am nächsten Tag wurde uns mitgeteilt, dass kein Hotel nach unseren Vorstellungen frei sei. Wir sind dann, um wie geplant im Meer baden zu können, mit dem Taxi an den einige km entfernten öffentlichen Strand gefahren. Auf unsere Kosten und nachdem wir AI gebucht hatten, mussten wir dort nochmals für Speis und Trank aufkommen.
Zu Hause habe ich dann den Reiseveranstalter mit unserem erlebten konfrontiert und um Ersatz für die Auslagen gebeten. Dieser hat mit der Begründung abgelehnt, wenn uns das Reisebüro einen Strandurlaub verkauft hat und nichts davon in der Buchung steht, könne der Veranstalter nichts dafür und lehnte eine Entschädigung ab. Mein Einwand, dass das Bild auf der Webseite nichts mit der Realität zu tun habe und in der Beschreibung nichts über den unmöglichen Zugang zum Meer stehe, immerhin handelt es sich um ein Strandhotel, wurde ignoriert.
Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob das falsche Bild und der "vergessene" Hinweis, dass Baden nahezu unmöglich sei ausreicht, Schadenersatz zu fordern.
Dass wir nebenbei noch Kakerlaken im Zimmer hatten, spielt hier wohl keine Rolle, da ich in diversen Foren gelesen habe, dass eine größere Anzahl an Kakerlaken (6 Stück?) als "landestypisch" hinzunehmen sei.
Danke
Ewald