Bitte um Hilfe bei juristischer Terminologie in Kaufvertrag
Verfasst: 14.08.2012, 19:38
Hallo!
Wenn man ein Haus kauft, kann man sich aussuchen, wer die Notariatskosten (Errichtung des Vorkaufvertrages, des Kaufvertrages, die Eintragung ins Grundbuch und alle beim Notar anfallenden Kosten) trägt, oder gibt es da Vorschriften?
Falls der Verkäufer das übernehmen sollte, kann man das in den Vorvertrag UND auch in den Kaufvertrag hineinschreiben?
Was bedeutet:
"Der Verkäufer haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit, Verwendung oder Verwertbarkeit des Vertragsobjektes." ?
LG
Silvia
Wenn man ein Haus kauft, kann man sich aussuchen, wer die Notariatskosten (Errichtung des Vorkaufvertrages, des Kaufvertrages, die Eintragung ins Grundbuch und alle beim Notar anfallenden Kosten) trägt, oder gibt es da Vorschriften?
Falls der Verkäufer das übernehmen sollte, kann man das in den Vorvertrag UND auch in den Kaufvertrag hineinschreiben?
Was bedeutet:
"Der Verkäufer haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit, Verwendung oder Verwertbarkeit des Vertragsobjektes." ?
LG
Silvia