Bitte um Hilfe bei juristischer Terminologie in Kaufvertrag

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Silviane
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Bitte um Hilfe bei juristischer Terminologie in Kaufvertrag

Beitrag von Silviane » 14.08.2012, 19:38

Hallo!

Wenn man ein Haus kauft, kann man sich aussuchen, wer die Notariatskosten (Errichtung des Vorkaufvertrages, des Kaufvertrages, die Eintragung ins Grundbuch und alle beim Notar anfallenden Kosten) trägt, oder gibt es da Vorschriften?

Falls der Verkäufer das übernehmen sollte, kann man das in den Vorvertrag UND auch in den Kaufvertrag hineinschreiben?

Was bedeutet:
"Der Verkäufer haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit, Verwendung oder Verwertbarkeit des Vertragsobjektes." ?

LG
Silvia



MG
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Beitrag von MG » 14.08.2012, 22:45

Sie koennen alles frei regeln und damit auch, wer die Kosten der Abwicklung traegt. Sie sollten die in jedem Falle vorweg schriftlich fixieren, aber auch nicht auf eigene rechtliche Beratung verzichten.

Die Kostenfrage sollte nicht alles Andete in den Schatten stellen.

Gerade Ihre Frage zu der Bestimmung über eine sinngemaesse Nichtanwendbarkeit weiter Beteiche der Gewaehrleistung laesst erkennen, dass Sie Beratung in Anspruch nehmen sollten.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Silviane
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Beitrag von Silviane » 15.08.2012, 10:42

Dankeschön für die rasche Antwort!

Da der Verkäufer selbst den Notar beauftragen will, kann ich als Käufer einen Notar meiner Wahl bitten, den Kaufvertrag vorher zu prüfen?
Kann man das machen, oder ist das unüblich?

(Da der Notar meiner Wahl ja dann "nur" die Prüfung des Vertrages macht, aber das größere Geschäft macht ein anderer Notar? )


LG
Silvia

MG
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Beitrag von MG » 15.08.2012, 12:35

Natürlich können Sie das und ich würde Ihnen das auch empfehlen! Und: Es kann, aber es muss nicht ein Notar sein..;-))

mfG
RA Michael Gruner
www.vertratgsbegleiter.at

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