doppelbesteuerung Österreich Deutschland

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schanzenpeter
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doppelbesteuerung Österreich Deutschland

Beitrag von schanzenpeter » 13.08.2012, 13:39

Meinen Mutter bezieht eine österreichische Witwepension und dazu eine eigene staatliche kleine Rente aus Deutschland. Die Nettoüberweisung aus Deutschland wurde in Österreich versteuert im zuge der Lohnsteuererklärung. Nun kommt ein Bescheid aus Deutschland, dass Deutschland das Recht zusteht, die Rente zu besteuern und schreibt für die letzten 7 jahre die Steuer vor. Ich bin doch der Meinung, dass der deutsche Steuerbetrag in Österreich abgeschrieben werden kann. Der österr. Finanzbeamt behauptet, der gesamte Rentenbetrag wird sowohl in Deutschland, als auch in Österreich versteuert - es wäre nicht einzusehen, dass die Steuer in Deutschland bleibt und nicht in Österreich. demnach bleiben nach Abzug des Krankenkassenbeitrags in Deutschland weit weniger als 50 Prozent der Rente übrig. ist das rechtens? Ich meine, dass nur der Betrag in Österr. versteuert werden kann, der nach Abzug der deutschen Steuer übrigbleibt.




schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 13.08.2012, 15:01

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen
(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
(2) Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, dürfen abweichend von vorstehendem Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

Demnach dürfte nur einmal besteuert werden, aber Österreich hat sie ca 20 jahren besteuert und Deutschland fordert für die letzten 7 jahre die Nachzahlung. Lt. Österr. Finanzbeamten zu Recht. ich dachte, die Nachzahlung beim nächsten Steuerausgleich abschreiben zu können, der Finanzbeamate sagt, das kommt nicht in Frage. Wie kann ich vorgehen?
Und: lt. Punkt 1 ist die Rente in Österreich zu versteuern (Mutter hat nur in Österreich den Wohnsitz) Lt. Punkt 2 sind Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zu versteuern. Es ist eine Rente und ausserdem aus der gesetzlichen Sozialversicherung was nun?

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 13.08.2012, 15:29

Ist doch recht kompliziert, ich denke das Geld für einen Steuerberater ist nicht schlecht investiert.

Nachzahlung für 7 Jahre dürfte wohl recht hoch ausfallen, achtung auf Fristen!

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