Dopinggesetz, Internetbetrug

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Raabee
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2012, 13:25

Dopinggesetz, Internetbetrug

Beitrag von Raabee » 11.08.2012, 13:30

Hallo Forumsuser,

ich habe eine Frage zu folgendem Falle.

Person X schreibt Person Y auf Facebook an dass er ihm Abnehmmittel die unter das Dopinggesetz fallen dürften besorgen kann.

Person Y bestellt und zahlt Person X per Postanweisung an dessen namen und Adresse 400 Euro.

Person X liefert aber nie - also läuft das ganze auf Betrug raus.

Beide Personen wohnen in Österreich, Person X gibt mehrmals damit an dass er ganz dick im Dopinggeschäft ist.

Nachweilslich ist der komplette Schriftverkehr vorhanden.

Person Y überlegt nun eine Selbstanzeige und damit auch eine Anzeig von Person X..

Was kann dem Käufer der nie dazu wurde (also Person Y) bei der Aktion passieren?


Danke für eure Hilfe!!!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 13.08.2012, 09:13

Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz. Auch der Versuch ist strafbar, außer es war ein absolut untauglicher Versuch.

Die € 400,-- kann man trotzdem zurückfordern, Vertrag ist nichtig und der Käufer bereichert.

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