Guten Tag,
Ich bin vor kurzem in ein Verzeichnis der Geschworenen und Schöffen (Zufallsprinzip) für 2013/2014 aufgenommen worden (Schriftliche Verständigung).
Angegeben ist, dass man für maximal 5 Verhandlungstage pro Jahr zu einer Verhandlung berufen werden kann…
…kann es sein, dass man zu weniger als 5 Tagen berufen wird oder auch überhaupt nicht? Wie ist denn da das Auswahlverfahren für die jeweiligen Schöffen / Geschworenen bei den Verhandlungen?
Danke für Eure Antwort
wolfmozart / Österreich
P.S. Ich wollte einen Anwalt online fragen, sah aber die Kosten bei 45 €. Ist das so richtig?
Schöffe / Geschworener
Die Auswahl, wer als Laienrichter zu fungieren hat, erfolgt durch Zufallsprinzip durch die Gemeinden. Entsprechende Listen werden danach der Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt, welche die Unbescholtenheit bzw. Ausschließungsgründe der Bürger überprüft. Nach Überprüfung werden die Bürger verständigt und die Listen an die Justizbehörden weitergeleitet. Ist nun ein Schöffen- oder Geschworenensenat notwendig, so werden die Bürger vom Gericht verpflichtet.
Eine Verständigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde heißt nicht, dass man automatisch als Schöffe oder Geschworener eingeladen wird. Irgendwo hieß es mal, dass lediglich höchstens 5 % aller durch die Bezirksverwaltungsbehörden verständigten Personen tatsächlich dann einen Tag als Laienrichter fungieren müssen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedenfalls sehr gering.
Ausnahme vom Schöffen- oder Geschworenenamt ist übrigens nur aus gesundheitlichen Gründen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. bei Vorliegen von Ausschließungsgründen möglich.
Eine Verständigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde heißt nicht, dass man automatisch als Schöffe oder Geschworener eingeladen wird. Irgendwo hieß es mal, dass lediglich höchstens 5 % aller durch die Bezirksverwaltungsbehörden verständigten Personen tatsächlich dann einen Tag als Laienrichter fungieren müssen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedenfalls sehr gering.
Ausnahme vom Schöffen- oder Geschworenenamt ist übrigens nur aus gesundheitlichen Gründen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. bei Vorliegen von Ausschließungsgründen möglich.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste