Zivilprozessordnung: Löschungsklage
Verfasst: 28.07.2012, 09:24
Werte Nutzer! Bereits am 15.3.12 habe ich eine Superädifikats-Garage zum günstigen Preis (etwa halber Verkehrswert) mit notarieller Beglaubigung verkauft. Kaufpreis, Garagenschlüssel u. Einfahrtskarten wurden sofort übergeben. Im "Nachtrag zum Kaufvertrag" wurde gleichzeitig zwischen Käufer u. Verkäufer folgender Satz definiert: "Es steht dem Grundbesitzer grundsätzlich frei auch klagsweise die Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes (Löschungsklage) zu versuchen." Dieses Dokument wurde von den Vertragsteilen in anwaltlicher Anwesenheit unterschrieben. - Am 8.5.12 erhielt ich als Verkäufer tatsächlich die Löschungsklage des Grundbesitzers, der Garagen-Verkauf war noch nicht im "Kleinen Grundbuch" eingetragen. Jetzt möchte ich nach Verfahrensabschluss (hoher Streitwert) die Anwalts- u. Streitkosten beim Garagenkäufer geltend machen. Wer kennt die Gesetzeslage? Mit besten Gruss Georg