Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Darf ein Jäger auf meinem Grund und auf meinem Baum ohne vorherige Absprache einfach so einen Hochsitz errichten und dabei Nägel in meinen Baum einschlagen?
Geschweige denn, darf er meine Wiese mit dem Auto befahren - die Wiese ist zwar nicht eingezäunt, aber die Hauptzufahrt ist mit einem Gatter versehen.
Was kann ich dagegen tun? Hochsitz demonieren, ansägen oder bei der Jägerschaft melden?
Liebe Grüsse.
Hochsitz errichten
Forstrecht ist sicher eine spezielle Materie mit vielen Zuständigkeiten, daher versuche ich Ihrer Frage mit Analogien aus dem Baurecht näher zu kommen.
Dort ist es nämlich so, dass die Eigentümer von Grundstücken die Anbringung von Einrichtungen von Tafeln und Zeichen usw. auf ihrem Grundsück ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden haben, wenn auf öffentlichem Gut kein geeigneter Platz zur Anbringung dieser Einrichtungen vorhanden ist.
Diese Einrichtungen sind dann so anzubringen, dass die Benützung des betroffenen Grundstückes nicht wesentlich erschwert wird. Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Interessen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich beeinträchtigt werden.
Die beabsichtigte Durchführung von Maßnahmen ist dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.
Bei Streitigkeiten entscheidet die zuständige Behörde (Forstamt?) auf Antrag eines Betroffenen mit schriftlichem Bescheid. Schäden, die durch Maßnahmen unvermeidlich entstehen, sind vom Begünstigten zu beheben oder dem Geschädigten zu ersetzen. Über Streitigkeiten darüber entscheiden die ordentlichen Gerichte. Der Geist der Rechtsordnung macht auch nicht vor einem Waldgeist halt...
Dort ist es nämlich so, dass die Eigentümer von Grundstücken die Anbringung von Einrichtungen von Tafeln und Zeichen usw. auf ihrem Grundsück ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden haben, wenn auf öffentlichem Gut kein geeigneter Platz zur Anbringung dieser Einrichtungen vorhanden ist.
Diese Einrichtungen sind dann so anzubringen, dass die Benützung des betroffenen Grundstückes nicht wesentlich erschwert wird. Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Interessen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich beeinträchtigt werden.
Die beabsichtigte Durchführung von Maßnahmen ist dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.
Bei Streitigkeiten entscheidet die zuständige Behörde (Forstamt?) auf Antrag eines Betroffenen mit schriftlichem Bescheid. Schäden, die durch Maßnahmen unvermeidlich entstehen, sind vom Begünstigten zu beheben oder dem Geschädigten zu ersetzen. Über Streitigkeiten darüber entscheiden die ordentlichen Gerichte. Der Geist der Rechtsordnung macht auch nicht vor einem Waldgeist halt...
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