KFZ Reparaturkosten
Verfasst: 23.07.2012, 13:24
Hallo Forum Recht,
Ich habe mein auto in eine werkstatt gegeben,es handelt sich um ein amerikanischen oldtimer. der werkstattmeister gab mir mündlich einen kostenvoranschlag von 2800€ für die reparatur des rückwertsganges vom getriebe. es sollte ca.2-3 wochen dauern, mitlerweile sind es 4 monate geworden und aus dem preis das doppelte. dies begründete er damit das er das getriebe nicht selbst reparieren konnte und es in eine fachwerkstatt geben musste. von alldem sagte er mir vorher nichts.
jetzt nach 4 monaten will er mir das auto erst rausgeben wenn ich das geld vorher auf sein konto überweise oder ihm in bar zahle.
ich möchte das auto erst probe fahren und dann den ursprünglich genanneten preis bezahlen, auf rechnung. er hat mir nie einen schriftlichen kostenvoranschlag geschweige denn einen werkstattauftrag gegeben. nicht mal eine bestätigung das er das auto zur reparatur angenommen hat. ich habe das auto außerdem aus deutschland in die werkstatt in österreich gebracht, was mit erheblichem aufwand verbunden war. ich möchte auch noch anschließen das der von der werkstatt geforderte preis den neuwert des getriebes übersteigt.
meine frage dazu lautet nun
darf die werkstatt das auto einbehalten bis ich die rechnung bezahle.
die reperatur ist abgeschlossen, es besteht aber kein schriftlicher nachweis über eine dienstleistung.
vielen dank im vorraus für eure antworten
Ich habe mein auto in eine werkstatt gegeben,es handelt sich um ein amerikanischen oldtimer. der werkstattmeister gab mir mündlich einen kostenvoranschlag von 2800€ für die reparatur des rückwertsganges vom getriebe. es sollte ca.2-3 wochen dauern, mitlerweile sind es 4 monate geworden und aus dem preis das doppelte. dies begründete er damit das er das getriebe nicht selbst reparieren konnte und es in eine fachwerkstatt geben musste. von alldem sagte er mir vorher nichts.
jetzt nach 4 monaten will er mir das auto erst rausgeben wenn ich das geld vorher auf sein konto überweise oder ihm in bar zahle.
ich möchte das auto erst probe fahren und dann den ursprünglich genanneten preis bezahlen, auf rechnung. er hat mir nie einen schriftlichen kostenvoranschlag geschweige denn einen werkstattauftrag gegeben. nicht mal eine bestätigung das er das auto zur reparatur angenommen hat. ich habe das auto außerdem aus deutschland in die werkstatt in österreich gebracht, was mit erheblichem aufwand verbunden war. ich möchte auch noch anschließen das der von der werkstatt geforderte preis den neuwert des getriebes übersteigt.
meine frage dazu lautet nun
darf die werkstatt das auto einbehalten bis ich die rechnung bezahle.
die reperatur ist abgeschlossen, es besteht aber kein schriftlicher nachweis über eine dienstleistung.
vielen dank im vorraus für eure antworten