Schadenersatz

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Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 25.01.2005, 16:55

Ich hätte eine Frage: eine Arbeitgeber verlangt von einem Arbeitnehmer (freier Dienstvertrag) Schadenersatz für angeblich begangene Unterschlagung. Dabei bringt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer (der sich keiner Schuld bewußt ist) durch Einschüchterung (Drohung vonVerhaftung,...) dazu ein bereits vom Arbeitgeber vorgefertigtes Schuldeingeständnis zu unterschreíben, wobei sich der Arbeitnehmer zu einer Zahlung einer eindeutig übertriebenen Schadenszahlung (ca. 5% des Jahresumsatzes des Unternehmens (Angebliche Summe die unterschlagen wurde) verpflichtet. Die Vorwürfe würden durch eine heimlich angebrachte Kamera angeblich bewiesen. Die angebliche Unterschlagung fand in einem Zeitraum von 5 Monaten statt.

Der Arbeitgeber schreibt nun in diesem Vertrag??? Geständnis??? Das sollte sich herausstellen (Überprüfung der Buchhaltung ) das auch schon vorher Geld fehlte, jederzeit weitere Forderungen stellen kann.

Meine Frage nun ist es Sittenwidrig Forderungen für einen angeblichen Schaden zu stellen, der in keiner Weise bewiesen werden könnte, außer durch eine scheinbar falsche Buchhaltung. Wobei anzumerken ist das die Buchhaltung nicht!!!!!! Vom beschuldigten Arbeitnehmer gemacht wurde.

Zusätzlich ist zu erwähnen ist das der Arbeitnehmer vor diesen Beschuldigungen immer wieder vom Arbeitgeber gelobt wurde.



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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 26.01.2005, 13:58

Grundsätzlich verpflichtet sich der AN durch Unterschrift zur Zahlung des Schadens. Allerdings bleibt die Frage ob diese Erklärung wegen Drohung gem. §870 ABGB anzufechtbar ist bzw. durch Verstoßes gegen die guten Sitten zumindest Teilnichtigkeit gem. § 914 ABGB besteht.



Die nachträgliche bloß einseitge Vertragsergänzung ist auf jeden Fall irrelevant.



Allerdings hätte ich als AN diese Erklärung nicht unterschrieben. Die angebliche Videoaufnahme ist als Beweissmittel vermutlich unzulässig.

Außerdem wenn ein Arbeitgeber zu solchen dubiosen Mitteln greift um seine Firma zu sanieren, ist sowiso etwas faul.



mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2005, 14:46

Wenn es eine ernstzunehmende Drohung war, ist § 870 ABGB anwendbar, sodaß der Vertrag nichtig wird. § 914 hat mit der Sache eher weniger zu tun, da gehts um Vertragsauslegung aber § 879 ABGB spricht von Nichtigkeit eines Vertrages, der gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist natürlich ein sehr weiter Begriff, weshalb ich einen Rechtsanwalt aufsuchen würde.



mfg, Sirrah






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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2005, 16:05

Danke für so eine schnelle Antwort auf meine Frage. Ich kann dir nur Recht geben, ich persönlich hätte so etwas auch niemals unterschrieben. Und danke das auch eine neutrale Person findet, dass das Ganze der Firmensanierung dienen soll! Unser Anwalt hat das ganze im Übrigen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben (wegen Nötigung oder gefährlicher Drohung oder so ?). Wie erfährt man eigentlich ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder nicht? Und wie lange dauert es normalerweise bis man erfährt, ob der Fall sofort abgewiesen wird? Der AG hat im übrigen deshalb mit einer Anzeige wegen Verleumdung gedroht - wie läuft so ein Verfahren im Normalfall ab, wenn man wegen Verleumdung angezeigt wird und wird diese Anklage auch aufrecht erhalten, wenn unsere Klage abgewiesen wird? Außerdem wurde uns natürlich gedroht das die Schadensumme eingeklagt wird sollte nicht bis zu einer bestimmten Frist gezahlt werden (diese Frist ist im übrigen schon abgelaufen und ist erst von den Anwälten des AG nachträglich festgesetzt worden - im Schreiben wurde nur eine unverzügliche Zahlung gefordert)

Mir ist im übrigen schon klar, dass man nachträglich nichts mehr hinzufügen kann - aber es steht sinngemäß in diesem Schreiben: Sollte bei der Überprüfung der alten Bilanzen weitere Fehlbeträge auftreten, verpflichtet sich der Unterzeichnende zur Zahlung dieser. Das bedeutet doch im Klartext das der AG jegliche Summe einfordern kann die er will und hoch gerechnet auf die Dauer des Dienstverhältnisses (2,5 Jahre) - wäre das eine Summe die von uns unmöglich wäre zu zahlen und mehr oder minder bedeuten würde das wir alles was wir jemals erarbeitet hätten verlieren würden. Vor allem da wir ja die geforderte Summe in keiner Weise überprüfen könnten. Im übrigen übersteigt die geforderte Summe jetzt schon den Lohn von 2,5 Jahren Arbeit!

Was die Drohung angeht so ist, dass eher schwer zu Beurteilung, ob es ernsthafte Drohung war, da ja es rein verbale Drohungen waren. Und vom AN natürlich abgestritten wird, dass in irgendeiner Weise gedroht wurde und die Unterschrift völlig freiwillig erfolgte!


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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2005, 17:05

Euer Anwalt hat wahrscheinlich eine "gefährliche Drohung" (wegen Drohung mit einer Anzeige) angezeigt. Wie lange die Staatsanwaltschaft braucht, um zu entscheiden, ob der Fall zum U-Richter weitergeht oder die verfolging eingestellt wir, kann man im vorhinein nicht sagen. das kommt drauf an, wie viel Arbeit die StA hat, wie komplex der Fall ist,...bitten sie am besten den Rechtsanwalt über Auskunft



Verläumdung dürfte in diesem Fall nicht vorliegen, da die anzeige von einem Anwalt kommt, der wohl weiß, was er tut. Zum anderen dürfte man dan ja nie eine Straftat anzeigen, weil es immer Verläumdung (297 StGB)wäre. Verleumdung ist es nur, wenn Wissentlichkeit vorliegt, d.h. wenn man genau weiß, das jemand eine Starftat nicht begangen hat und die Person trotzdem anzeigt, um sie der Gefahr einer behördlichen Verfolgung auszusetzen.



Eine Drohung macht nach §870 ABGB einen Vertrag nicht nichtig! Das heißt, der Vertrag besteht weiter, ist aber fehlerhaft. Wenn jetzt eine Klage eingebracht wird, kann der Bedrohte die Drohung einwenden, die er aber auch beweisen muss. Gewinnt der Bedrohte den Prozess, wird der Vertrag ex tunc aufgelöst, es muß nichts bezahlt werden und alles bereits Bezahlte kann rückgefordert werden.



Hinsichtlich des Vertragsteiles "alle zukünftig auftretenden Fehlbeträge müssen auch ersetzt werden" würd ich Teilnichtigkeit nach §879 ABGB annehmen, weil er viel zu unbestimmt ist. Treffe das zu, wäre dieser Teil nichtig und somit völlig unbeachtlich.



Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies keine verbindliche Rechtsauskunft ist, sondern nur meine unverbindliche Sicht der Dinge. Für konkretes bitte immer den Rechtsanwalt fragen!



mfg, sirrah


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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 28.01.2005, 10:04

> Wenn es eine ernstzunehmende Drohung war, ist § 870 ABGB anwendbar, sodaß der Vertrag nichtig wird. § 914 hat mit der Sache eher weniger zu tun, da gehts um Vertragsauslegung aber § 879 ABGB spricht von Nichtigkeit eines Vertrages, der gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist natürlich ein sehr weiter Begriff, weshalb ich einen Rechtsanwalt aufsuchen würde.

>

> mfg, Sirrah

>

>

>

§ 914 ist natürlich blödsinn weiß nicht wie ich auf den gekommen bin. Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ist selbstverständlich § 879.



mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 29.01.2005, 11:00

Danke für die vielen Infos. Das eure Antworten keine verbindliche Rechtsauskunft sind ist mir schon klar. Aber es hilft auf jeden FAll weiter.

Findet man das AGBG eigentlich auch online oder gibts das nur gedruckt?

Klar kann da der Rechtsanwalt bessere Auskunft geben, aber ich hab leider selbst nicht mit dem Rechtsanwalt gesprochen und außerdem kostet es jedesmal doch eine Stange Geld, wenn man den lieben Rechtsanwalt etwas fragt. A propos Geld kann mir jemand sagen wieviel es zirka so ein Prozeß (falls wir auf Zahlung des Schadenersatzes geklagt werden) kosten kann - falls dass ganze durch alle Instanzen geht und wir verlieren? Ich weiß das so etwas schwer abzuschätzen ist, aber wenn eine ungefähre Zahl nennen könnte wäre das nett.

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RE: Schadenersatz

Beitrag von JUSLINE » 29.01.2005, 11:03

Okay, die Frage nach dem AGBG, habe ich gerade weiter unten beantwortet gesehen - ich werde also noch einmal im RIS nachschauen, habe nämlich das letzte mal die von euch genanten Paragraphen nicht gefunden.



mfg

Maram

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