meine erste frage ist in welchem strafgesetz wird das geregelt, speziell für wien und österreichweit?
weiters, was bitte ist gewerbsmässiges betteln?
lg
Gregor
bettelverbot
Zum gewerbsmäßigen Betteln:
Sobald jemand die Absicht hat, sich eine fortlaufende Einkommensquelle zu verschaffen, gilt dies als gewerbsmäßig. Eigentlich ist jede Bettelei gewerbsmäßig. Ein nicht gewerbsmäßiges Betteln ist rein begrifflich nicht möglich, da die Bettelei ja erfolgt, um das Überleben eines Bettelnden zu sichern.
Sobald jemand die Absicht hat, sich eine fortlaufende Einkommensquelle zu verschaffen, gilt dies als gewerbsmäßig. Eigentlich ist jede Bettelei gewerbsmäßig. Ein nicht gewerbsmäßiges Betteln ist rein begrifflich nicht möglich, da die Bettelei ja erfolgt, um das Überleben eines Bettelnden zu sichern.
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