Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstueckes
Verfasst: 04.07.2012, 19:46
Wer kann mir helfen?
ich habe einen Brief vom Notar bekommen, in dem es um die Zustimmungserklaerung zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstueckes der Gemeinde xxx geht. Und zwar moechte die Gemeinde xxx aus steuerlichen Gruenden (so wurde es mir erklaert) dieses Grundstueck in di Firma Gemeinde xxx Immobilien GmbH & Co KG einbringen. Das Grundstueck ist Teil einer Liegenschaft auf der ich, gemeinsam mit den anderen Eigentuemern unseres Wohnhauses, das Recht auf Zaunerrichtung und -erhaltung habe.
Meine Fragen:
1) wenn ich zur lastenfreien Abschreibung dieses Grundstueckes zustimme, erlischt das Recht dann auch auf der restlichen Liegenschaft (das betreffende Grundstueck grenzt nicht direkt an unseres)? Wie kann ich das ueberpruefen? Was bedeutet die Klausel: "Bei antragsgemaesser Erledigung verzichten die Buchberechtigten auf die Zustellung des hierueber ergehenden Grundbuchsbeschlusses sowie auf Rechtmittel dagegen."
2)Falls ich einverstanden waere, habe ich das Recht auf eine finanzielle Gegenleistung oder nur auf Kostenersatz?
ich habe einen Brief vom Notar bekommen, in dem es um die Zustimmungserklaerung zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstueckes der Gemeinde xxx geht. Und zwar moechte die Gemeinde xxx aus steuerlichen Gruenden (so wurde es mir erklaert) dieses Grundstueck in di Firma Gemeinde xxx Immobilien GmbH & Co KG einbringen. Das Grundstueck ist Teil einer Liegenschaft auf der ich, gemeinsam mit den anderen Eigentuemern unseres Wohnhauses, das Recht auf Zaunerrichtung und -erhaltung habe.
Meine Fragen:
1) wenn ich zur lastenfreien Abschreibung dieses Grundstueckes zustimme, erlischt das Recht dann auch auf der restlichen Liegenschaft (das betreffende Grundstueck grenzt nicht direkt an unseres)? Wie kann ich das ueberpruefen? Was bedeutet die Klausel: "Bei antragsgemaesser Erledigung verzichten die Buchberechtigten auf die Zustellung des hierueber ergehenden Grundbuchsbeschlusses sowie auf Rechtmittel dagegen."
2)Falls ich einverstanden waere, habe ich das Recht auf eine finanzielle Gegenleistung oder nur auf Kostenersatz?