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Räumung

Verfasst: 24.06.2012, 16:41
von kroete
Hallo, alle zusammen!

Ich hab folgende Situation:
Ich hab ein Versäumumgsurteil in der Hand, in dem mein Mieter aufgefordert wird, binnen 14 Tagen die Wohnung zu räumen und € 4.500 (Mietrückstand) zu bezahlen.

Der Mieter ist während des Verfahrens untergetaucht und hat sich vor kurzem auch aus meiner Wohnung abgemeldet.

Schmutzige Wäsche, verdrecktes Geschirr, beschädigte Elektrogeräte hat er zurückgelassen.

Die Wohnung steht vor dem Verkauf, ich hab schon (und trotzdem) einen Käufer.

Gibt es andere Möglichkeiten als eine Räumungsexekution auch noch?

Vielen Dank!
Kröte

Verfasst: 30.06.2012, 20:56
von Hank
Es gibt die Beendigung des Mietverhältnisses nach Zeitablauf des Vertrages oder eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses. Weiters die sofortige Kündigung durch den Mieter oder durch den Vermieter.

Oder der Vermieter kündigt im Rahmen einer Räumungsklage und der Mieter hält sich an den Räumungstermin oder es kommt eben zur Delogierung und man muss die Fahrnisse einlagern oder so bzw. man hat als Vermieter ein Pfandrecht auf Wertgegenstände. Die schuldige Miete müsste man ansonsten eigens betreiben.

Eine eigenmächtige Räumung kommt allerdings auf keinen Fall infrage, das geht nur übers Gericht!

Verfasst: 03.07.2012, 13:26
von MG
Der Mietvertrag ist rechtskräftig beendet. Die eigenmächtige Wieder-Inbesitznahme der Wohnung durch Sie könnte tatsächlich Probleme verursachen. Wenn sich allerdings tatsächlich keine Wertgegenstände des ehem. Mieters mehr darin befinden, kann man - unter rechtlicher Anleitung - schon auch Wege finden, das halbwegs sicher auch ohne Räumungsexe abzuwickeln und allenfalls die möglcihen Probleme als geringeres Übel in Kauf nehmen.

Das Problem der Räumungsexekution könnte ja sein, dass die Exekutionsbewilligung nicht zugestellt werden kann.

mfG
RA Michael Gruner