Fitness-Abo Kündigung per Mail
Verfasst: 21.06.2012, 15:34
Welche Chancen hat der Kunde bei folgendem Szenario:
Im Vertrag steht "...Eine eingeschriebene Kündigung...".
Allerdings sendet der Kunde das Kündigungsschreiben per Mail, nach Kontakt mit einem Mitarbieter, da dieser Mitarbeiter in einer Mail folgendes erwähnt:
"Bezüglich Ihrer Vertragskündigung muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir diese nur mit einem von Ihnen unterschriebenen Kündigungsschreiben annehmen können. Sie können mir dieses gerne einscannen und mailen, faxen oder direkt in Ihrem [Unternehmensname] abgeben."
Der Kunde sendet daraufhin an den Mitarbeiter ein unterschriebenes Pdf-Dokument mit der Kündigung, da dieser ihn ja in der Mail mitgeteilt hat das die Kündigung auch eingescannt per Mail zugeschickt werden kann.
Vom Mitarbeiter kommt eine Rückmeldung, in der er allerdings nicht den Erhalt der Kündigung bestätigt (wie im pdf-Dokument verlangt) sondern die Rechnung mit den zu zahlendendem (offenen) Betrag schickt. Im Mailverlauf darunter kann man aber deutlich erkennen, das der Mitarbeiter die Mail mit dem Kündigungsschreiben erhalten hat.
Somit sollte eigentlich der Kunde ganz klar im Recht sein? Im Vertrag steht zwar man muss die Kündigung "eingeschrieben" abgeben, jedoch gibt ein zuständiger Mitarbeiter per Mail die Möglichkeit einer Online-Mailkündigung an. Nochdazu kann man am Mailverlauf erkennen das der Mitarbeiter auch die Kündigung erhalten hat (weil auf die Kündigungsmail geantwortet wurde).
Der Dienstleister schickt nach eigentlichem Auslaufen des Vertrages, eine Mahnung das ein offener Betrag zu zahlen sei. Demnach wurde das Abo von Seiten des Dienstleisters also nicht gekündigt und automatisch verlängert.
Wer ist nun im Recht? Ist die Kündigung gültig?
Im Vertrag steht "...Eine eingeschriebene Kündigung...".
Allerdings sendet der Kunde das Kündigungsschreiben per Mail, nach Kontakt mit einem Mitarbieter, da dieser Mitarbeiter in einer Mail folgendes erwähnt:
"Bezüglich Ihrer Vertragskündigung muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir diese nur mit einem von Ihnen unterschriebenen Kündigungsschreiben annehmen können. Sie können mir dieses gerne einscannen und mailen, faxen oder direkt in Ihrem [Unternehmensname] abgeben."
Der Kunde sendet daraufhin an den Mitarbeiter ein unterschriebenes Pdf-Dokument mit der Kündigung, da dieser ihn ja in der Mail mitgeteilt hat das die Kündigung auch eingescannt per Mail zugeschickt werden kann.
Vom Mitarbeiter kommt eine Rückmeldung, in der er allerdings nicht den Erhalt der Kündigung bestätigt (wie im pdf-Dokument verlangt) sondern die Rechnung mit den zu zahlendendem (offenen) Betrag schickt. Im Mailverlauf darunter kann man aber deutlich erkennen, das der Mitarbeiter die Mail mit dem Kündigungsschreiben erhalten hat.
Somit sollte eigentlich der Kunde ganz klar im Recht sein? Im Vertrag steht zwar man muss die Kündigung "eingeschrieben" abgeben, jedoch gibt ein zuständiger Mitarbeiter per Mail die Möglichkeit einer Online-Mailkündigung an. Nochdazu kann man am Mailverlauf erkennen das der Mitarbeiter auch die Kündigung erhalten hat (weil auf die Kündigungsmail geantwortet wurde).
Der Dienstleister schickt nach eigentlichem Auslaufen des Vertrages, eine Mahnung das ein offener Betrag zu zahlen sei. Demnach wurde das Abo von Seiten des Dienstleisters also nicht gekündigt und automatisch verlängert.
Wer ist nun im Recht? Ist die Kündigung gültig?