praktikumsbestätigung fälschen

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praktikumsbestätigung fälschen

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2005, 16:03

kann mir jemand erläutern mit welchem Strafausmaß ich zu rechnen hätte wenn ich eine Praktikumsbestätigung fälsche (anzahle der geleisteten Stunden hinaufsetze). ich benötige die Bestätigung für das psychotherapeutische Propädeutikum. wäre die Konsequenz denkbar, den Beruf des Psychotherapeuten dann nicht ausüben zu dürfen?

danke!



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RE: praktikumsbestätigung fälschen

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2005, 12:07

> kann mir jemand erläutern mit welchem Strafausmaß ich zu rechnen hätte wenn ich eine Praktikumsbestätigung fälsche (anzahle der geleisteten Stunden hinaufsetze). ich benötige die Bestätigung für das psychotherapeutische Propädeutikum. wäre die Konsequenz denkbar, den Beruf des Psychotherapeuten dann nicht ausüben zu dürfen?

> danke!



zuerst würde mal gem. § 223 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe



Nachdem sie die gesetzlichen Vorraussetzungen für diese Ausbildung nicht erfüllt hätten, würde die Ausbildung als nicht absolviert gelten und sie ihr Diplom verlieren. Wenn das im Rahmen einer allfälligen beruflichen Tätigkeit wäre, kämen noch Strafrechtliche Folgen (ev. Kurpfuscherei), verwaltungs- und gewerberechtliche Folgen und Zivilrechtliche Folgen (Klagen wegen Schadenersatz), der im Rahmen des Berufes ausgeübten Tätigkeit dazu.



mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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