Berufung gegen das "Nicht aufsteigen" sinnvoll?

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tosun
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Berufung gegen das "Nicht aufsteigen" sinnvoll?

Beitrag von tosun » 16.06.2012, 11:52

Hallo,

zu meiner derzeitigen Lage: Ich besuche derzeit den 4. Jahrgang der Handelsakademie. Ich hatte bereits 2 „Nicht genügend“ im Zeugnis (Mathematik und Italienisch). Gestern hatte ich eine mündliche Prüfung im Fach „Rechnungswesen“.

Auf die Schularbeit in diesem Semester hatte ich ein „Nicht genügend“ (40% erreicht) und auf eine Lernkontrolle habe ich ein „Befriedigend“. Ich habe alle Hausaufgaben gemacht und arbeite in der Stunde auch mit. Die Lehrerin hat uns gesagt, dass die Schularbeit viel zählen würde, jedoch hat sie uns nie gesagt, wie genau sich unsere Note zusammensetzt und wir haben auch nichts Schriftliches bekommen.

Nun zur mündlichen Prüfung:
Die Prüfung hat gleichzeitig mit einer anderen Schülerin begonnen. Die Lehrerin hat uns beiden die Angabe gegeben und wir mussten diese Aufgaben lösen. Nach ca. 10-15 Minuten haben wir unsere Lösungen der Lehrerin gegeben. Danach hat sie uns gesagt, was wir falsch gemacht haben. Sie hat mich einen Buchungssatz gefragt, den ich dann auch wusste.
Diese Prüfung hat insgesamt länger als 15 Minuten gedauert und ich habe auf diese Prüfung ein „Genügend“ bekommen, als Gesamtnote blieb es jedoch beim "Nicht genügend". Bei der Bekanntgabe dieser Note waren einige Schüler anwesend, während der Prüfung war jedoch niemand, außer der anderen Schülerin und der Lehrerin, anwesend.

Gestern, am 15. Juni 2012, war der letzte Tag für mündliche Prüfungen. Am Mittwoch, den 20. Juni 2012 ist die Schlusskonferenz, wo alle Noten beschlossen werden.

Ich habe Folgendes gelesen:
Berufungen an die Schulbehörde erster Instanz sind innerhalb von fünf Tagen (Datum des Post-
stempels) nach mündlicher Verkündigung oder schriftlicher Zustellung von Entscheidungen
möglich.
-Nun zu meiner ersten Frage: Ich weiß bereits, dass ich drei „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis habe, gilt die Frist von 5 Tagen daher seit gestern oder erst ab dem 20. Juni?

-Muss die Lehrerin den Schülern schriftlich bekannt geben, wie sie zu ihrer Note kommen? Wie ich bereits oben geschrieben habe, hat sie das nicht gemacht.

-Ich wurde mit einer anderen Schülerin gleichzeitig geprüft und während der Prüfung war sonst niemand anwesend. Ist das gesetzlich in Ordnung, wie das gemacht wurde?

-Ist die Note gerechtfertigt, die mir gegeben wurde (aufgrund dieser Sachlage)?

-Meine letzte Frage: Ist eurer Meinung nach die Berufung gerechtfertigt? Die Prüfung hat zum Beispiel länger als 15 Minuten gedauert und die Prüfung war fast nur schriftlich. Welche Argumente könnte ich noch einbringen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.06.2012, 23:42

Ja, ja nicht nur an der Börse wird spekuliert - unser Schulsystem fordert eben zum Unterlaufen der Prüfungskriterien mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln heraus. Es wird also auf die guten, einsehbaren Begründungen für eine Berufung drauf ankommen:

Wenn einen z.B. der Professor nicht mag und einen ständig bewusst oder unbewusst benachteiligt, was man natürlich zu beweisen hätte oder wenn man persönliche Probleme zu bewältigen hat, z.B. in der Familie.

Es gibt ja an sich genügend innerschulische Demokratie, angefangen von Klassenvorstand, Klassensprecher, Schulsprecher bis zum Landesschulrat, aber das Sich-hinsetzen und lernen kann nicht mit Gesetzesauslegungen überbrückt werden, dass also Nichtwissen zu Wissen wird.

Eine längere Prüfungsdauer kann ja außerdem auch zum Vorteil des Schülers gereichen, weil der Lehrer dabei vielleicht doch noch irgendwas Positives herauskitzeln kann.

Schule ist immer noch eine Bildungseinrichtung und keine Sportveranstaltung, wo exakt gemessen werden kann "Was war meine Leistung?".

Nicht für die Schule lernen wir, sondern für den Arbeitsmarkt, oder?

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