hallo,
mein 12jähriger handyfreak hat mit seinem smartphone bei JAMBA.at zwei dämliche abos bestellt (wie, das weiß er selbst nicht mehr...), und ich hab das erst jetzt bei der rechnung gesehen.
da stand zunächst auch nix, außer "Einkauf digitale Güter extern"
habe nachtelefoniert bei tmobile, die nannten mir jamba. dort hab ich angerufen und sofort storniert...
es war igendein klingeltonabo.
dass da pro woche 5 euro je abo anfallen hat er nicht gemerkt.
oder wurde auch nicht gewarnt....?
was kann man da tun? krieg ich da jemals was zurück, weil kinder nicht geschäftsfähig sind?? oder hab ich pech weils ein vertragshandy ist?
es sind eh keine riesenbeträge, aber trotzdem ärgerlich.
und der überschmäh: der hat mir gesagt, er stornierts, und schickt ein bestätigungs SMS an die handynummer - aber da darf man auf keinen fall antworten, sonst aktiviert sich das abo wieder!!!!! hallo supernepp!!
also wer weiß was, wo man da nachfragen kann, konsumentenschutz?
danke!
lg
andrea
wer zahlt handy-zusatzabos die ein kind anfordert?
Es ist so: Ein unmündiger Minderjähriger kann geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens abschließen, und das Mobiltelefon ist so ein allgegenwärtiges, alltägliches Phänomen.
Bei den heutigen Konsum-Knirpsen könnten 5 Euro wöchentlich nicht an die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gebunden sein und die Bestellungen/Abbuchungen daher rechtswirksam sein.
Man wird also schauen müssen wie raffiniert oder heimtückisch solche Klingelton-Verträge zustande kommen, weil dann könnte es sein, dass der Minderjährige nicht berechtigt war, sich selbst zu verpflichten.
Solche Verträge werden dann schwebend unwirksam, die Eltern müssen vom Netzbetreiber schriftlich den strittigen Teil der Rechnung innerhalb von vier Wochen zurückfordern. Das Unternehmen hat dabei zu beweisen, dass die Rechung korrekt ist.
Bei Überweisung durch Dauerauftrag muss man innerhalb von 8 Wochen bei der Bank Einspruch anmelden und den unstrittigen Betrag mit extra Erlagschein überweisen.
Man kann außerdem die Fälligkeit der Rechnung aufschieben, wenn man bei der RTR, der Schlichtungsstelle für Telekommunkationsangelegenheiten kostenlos Einspruch erhebt und die Geschäftspraktiken bemängelt.
Bei den heutigen Konsum-Knirpsen könnten 5 Euro wöchentlich nicht an die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gebunden sein und die Bestellungen/Abbuchungen daher rechtswirksam sein.
Man wird also schauen müssen wie raffiniert oder heimtückisch solche Klingelton-Verträge zustande kommen, weil dann könnte es sein, dass der Minderjährige nicht berechtigt war, sich selbst zu verpflichten.
Solche Verträge werden dann schwebend unwirksam, die Eltern müssen vom Netzbetreiber schriftlich den strittigen Teil der Rechnung innerhalb von vier Wochen zurückfordern. Das Unternehmen hat dabei zu beweisen, dass die Rechung korrekt ist.
Bei Überweisung durch Dauerauftrag muss man innerhalb von 8 Wochen bei der Bank Einspruch anmelden und den unstrittigen Betrag mit extra Erlagschein überweisen.
Man kann außerdem die Fälligkeit der Rechnung aufschieben, wenn man bei der RTR, der Schlichtungsstelle für Telekommunkationsangelegenheiten kostenlos Einspruch erhebt und die Geschäftspraktiken bemängelt.
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