Hallo,
Angenommen eine Person ersteht einen Gebrauchtwagen vom privaten Verkäufer, der Kaufvertrag ist fixiert, es wurde jedoch kein Übergabedatum eingetragen, da der Verkäufer das Auto noch "kurz benötigt". Wie lange kann der Verkäufer den Wagen noch nutzen bzw. kann man den Wagen einfordern? - Es wurde keine Anzahlung geleistet.
Danke für eure Antworten
Autokauf - Nicht definiertes Übergabedatum
Nach allgemeiner Verkehrsauffassung wird eine Woche noch als "kurz" zu bezeichnen sein, alles andere wird wohl eher als Erfüllungsverzug zu werten sein, weil sonst hätte man ja "etwas länger" ausmachen müssen.
Man muss dann als Käufer eine Nachfrist setzen - und wird dann die gesetzte Nachfrist nicht eingehalten, kommt der Vertrag nicht zustande und man kann als Käufer zurücktreten oder aber man kann auf Erfüllung bestehen und Schadenersatz für die ganze unnötige Lauferei geltend machen.
Man muss dann als Käufer eine Nachfrist setzen - und wird dann die gesetzte Nachfrist nicht eingehalten, kommt der Vertrag nicht zustande und man kann als Käufer zurücktreten oder aber man kann auf Erfüllung bestehen und Schadenersatz für die ganze unnötige Lauferei geltend machen.
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