Sachbeschädigung

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matzchen
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Sachbeschädigung

Beitrag von matzchen » 12.06.2012, 02:21

Hallo allerseits,

ich hätte bitte eine Frage zum Thema Sachbeschädigung.
Ein guter Freund von mir war am Wochenende sturzbetrunken und hatte einen "Aussetzter" aufgrund eines Streites in einem Lokal, also in einer Cafe-Bar. Er hat in diesem "Aussetzer" im Cafe mit Gläser und Flaschen um sich geschlagen. Daraufhin wurde die Polizei verständigt und eine Anzeige aufgenommen.
Am nächsten Tag hat er alles zutiefst bereut und das Lokal aufgesucht und den Schaden im Wert von 200 Euro bezahlt. Mit der Bestätigung des Lokalbesitzers, dass die Schäden bezahlt sind, ist er dann zur Polizeiwache gegangen und hat diese eingereicht. Die Polizei hat gesagt, dass sie das an das Gericht (oder Staatsanwaltschaft??) übermitteln wird.
Nun meine Frage: Welche Konsequenzen können daraus folgen? Ist es nicht so, dass dies eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, da kein öffentliches Gut beschädigt wurde, sondern Sachen einer Privatperson (dem Lolkalbesitzer) und nun eig. nicht viel passieren kann weil ja der Schaden beglichen wurde?
Oder kann daraus noch mehr folgen, eben etwa eine Strafverfolgung, höhere Geldstrafe oder dergleichen?

Vielen Dank schonmal im Voraus und schöne Grüße



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.06.2012, 19:35

Dieser Fall hat einen zivilrechtlichen Teil, der mit dem Ersatz für den entstandenen Schaden an sich erledigt ist, außer es tauchen noch weitere Schäden auf.

Nachdem die Polizei gerufen und Anzeige erstattet wurde, erfolgte die Schadensgutmachung allerdings wohl nicht ganz freiwillig - die Staatsanwaltschaft wird daher untersuchen, ob Ihr Kumpel schon öfter mit Strafdelikten in puncto Gewalt aufgefallen ist, und wenn ja, ob man ihn als Gefahr für den Rechtsfrieden der Allgemeinheit einstufen und Maßnahmen bis hin zu Haft ergreifen muss.

Im Normallfall bekommt man aber eine Mitteilung über den vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung bzw. eine Benachrichtigung über die Einstellung der Verfahrens.

officer
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Registriert: 03.09.2012, 21:57

Re: Sachbeschädigung

Beitrag von officer » 03.09.2012, 22:14

da kein öffentliches Gut beschädigt wurde, sondern Sachen einer Privatperson (dem Lolkalbesitzer)

Eine Sachbeschädigung kann auch an Vermögen oder Eigentum einer Privatperson entstehen und muss nicht nur im öffentlichen Zusammenhang sein.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 10.09.2012, 17:10

Schreiben an StA, wo ein Geständnis abgelegt wird und angegeben wird, dass der Schaden mittlerweile gutgemacht wurde.

Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt, ansonsten max. Diversion.

MfG

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