Nachbarschaft: Abstellen von vielen Kfz´s auf Baugrund....

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justitia1
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Nachbarschaft: Abstellen von vielen Kfz´s auf Baugrund....

Beitrag von justitia1 » 09.06.2012, 10:48

Ich habe hier eine umfassende Frage wegen eines sehr schwierigen Nachbars. Dieser repariert und handelt ohne Konzession Kfz´s und stellt diverse Wracks zum Ausschrotten oder bereits ausgeschrottete, sowie zum Verkauf anstehende Kfz´s auf seinem Baugrund mitten in einem Siedlungsgebiet ab, sodass dies einem Schrottplatz mitten in der Siedlung gleicht. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich gegen diese Wracks, als auch gegen normale, aber nicht zum Verkehr zugelassene Pkw´s?? Widmungsfremde Verwendung des Grundstückes (befindet sich in OÖ). Wieviele Pkw´s muss man dulden?? Welche Handhabe hätte ich gegen den Handel und der Schwarzarbeit, die nur sehr schwer zu beweisen sind?? Gewerbeordnung, Finanzamt??
Des weiteren wird diese Wiese ca. 3 mal jährlich gemäht und im Anschluß, verteilt der Nachbar dann ca. 5 Liter Benzin darauf und zündet dies an, sodass es ca. 5 Stunden zu einer 10 Meter hohen Rauchentwicklung kommt, in der man die Hand vor Augen nicht sieht. Diesbezüglich habe ich etwas im Bundesluftreinhaltegesetz gefunden. Gibt es da noch mehr, wegen Benzin-Erdreich, bzw. Feuer-und Rauchentwicklung?? Kann ich auf seine Kosten die Feuerwehr alarmieren?? Ich würde mich sehr über umfassende Antworten freuen, da dieser Mann leider die gesamte Nachbarschaft durch sein ignorantes und feindseliges Verhalten terrorisiert.



Hank
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Beitrag von Hank » 09.06.2012, 13:36

Es gibt für Nachbarschaftsstreitigkeiten Schlichtungsstellen, die meist in einem einfachen, ohne große Förmlichkeiten geführten Verfahren Empfehlungen zur außergerichtlichen Lösung von Streitfällen aussprechen und die bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen des Entzugs von Luft und Licht - alternativ zu einem Mediationsverfahren - angerufen werden können.

Diese Schlichtungsstellen sind zum Beispiel bei der Notariatskammer, Rechtsanwaltskammer, der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer oder auch der Landwirtschaftskammern, vielleicht sogar am eigenen Gemeindeamt eingerichtet. Ihre Tätigkeit ist allerdings kostenpflichtig. Und erst dann wenn die Schlichtung erfolglos geblieben ist, darf man vor die ordentlichen Gerichte für Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen was erst wieder kostet (Anwalt, Gerichtsgebühren).

Wegen der vielen Autos täte ich einmal eine Meldung bei der Gewerbebehörde machen (BH). Die beschriebene Umweltverschmutzung ist ein Strafdellikt, das einfach bei der Polizei kostenlos angezeigt werden kann. Denkbar ist auch ein Leserbrief an die Lokalzeitung, dass sich die Nachbarn eben nicht weiter zu helfen wissen.

Wichtig ist, dass trotz allem ein gewisses Gesprächsklima da ist, weil bei Drohungen mit Gericht usw. gibt niemand gern nach und das Klima in der Nachbarschaft soll nicht auch stimmungsmäßig noch weiter vergiftet werden. oder?

Friede in den Hütten und Palästen!

Hank

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justitia1
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Beitrag von justitia1 » 09.06.2012, 17:00

Dein Wort in Gottes Ohr. Friede wäre allen Beteiligten das Liebste. Doch leider reden wir hier von einer Person, die damit nichts am Hut hat. Deshalb sind wir ja jetzt so weit, dass wir uns mal informieren müssen, da leider normale Gespräche nichts fruchten. Und ein Mediationsverfahren ist mit dieser Person nicht möglich, da er niemanden ernst nimmt und sein "Ding" durchzieht.
Es handelt sich um eine leere Bauparzelle, die ihm lediglich gehört und die er zu diesen Zwecken nützt, da er sonst keine Abstellmöglichkeiten hat (sagt er) und was andere (auch die Gemeinde) davon halten ist ihm egal.
Er ist leider einer vor dem die Meisten Angst haben, so auch die Behörden, das führte sogar so weit, dass er wegen gef. Drohung bereits im Gefängnis saß und seine Jagdwaffen abgenommen wurden.......
Wir würden deshalb eben gerne wissen, an wen wir uns wenden können und welche rechtlichen Möglichkeiten wir bzgl. der Autos (Abstellung und Handel) bzw. wegen des Feuers und Rauches haben.

Hank
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Beitrag von Hank » 16.06.2012, 20:24

Falls Sie glauben, die vielen Autos des Nachbarn gefährden das Grundwasser, können Sie es ja der Wasserbehörde (Land) melden...

Allgemeine Überempfindlichkeit lähmt heutzutage die Weiterentwicklung in der Gesellschaft erheblich. Jeder fühlt sich - befeuert auch durch die Medien - gleich einmal beleidigt, gestört, ausgegrenzt, diskriminiert, benachteiligt usw.

In einer pluralistischen Gesellschaft muss man allerdings auch Lebensstile akzeptieren und dulden, die einem völlig gegen den Strich gehen. Meistens beruhen menschliche Verhältnisse auf Gegenseitigkeit und bei gleichberechtigten Nachbarn kann sich niemals eine Partei völlig durchsetzen.

Es braucht immer guten Willen und Kompromisbereitschaft, juristische Mittel bedeuten immer Zwang und sind daher immer nur die zweitbeste Lösung.

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