Einstellung wegen Fremdeigentum
Verfasst: 06.06.2012, 13:19
Hallo,
habe folgende Situation:
Im November 2009 wurde gegen mich durch SVA Konkursantrag eingebracht, der allerdings mangels Kapital nicht eröffnet wurde. Kurz darauf wurde mir der Gewerbeschein entzogen. Seit dieser Zeit bin ich arbeitslos. Ca. im Oktober 2010 wurde ich delogiert und wohnte eine Zeitlang bei einem Bekannten. Seit 2011 wohne ich nun bei meiner Freundin. Im August 2008 (also mehr als ein Jahr vor dem Konkursantrag und weit vor der Delogierung) kaufte meine Freundin ein Motorrad von mir, das damals auch auf sie angemeldet wurde und immer noch ist.
Heute bekam ich Besuch vom GV, der auf Betreiben meiner ehem. Wohnungsgenossenschaft den noch offenen Betrag exekutieren wollte. Der GV fragte mich ob das Motorrad mir gehöre. Als ich verneinte und meine Freundin ihm mitteilte, dass es bereits seit Jahren ihr gehört, wollte er wissen, wie sie sich so ein teures Motorrad leisten kann. Sie sagte ihm, dass es ihn nichts anginge, wie sie sich ihr Eigentum finanziert, da ja nicht sie die Beklagte ist und sie nicht vorhabe ihm ihre Finanzen offenzulegen.
Er sagte ihr, dass er sehr wohl das Recht hat zu erfahren, wie sie sich das leisten kann und sie den Kaufvertrag und Zulassungsschein dem Anwalt der betreibenden Partei schicken müsse und um eine "Einstellung wegen Fremdeigentum" anzusuchen.
Er wollte weder den Kaufvertrag, noch den Zulassungschein, noch einen Führerschein sehen.
Tatsache ist, dass meine Freundin damals einen Kredit aufgenommen hat, von dem ein Auto und später auch das Motorrad gekauft wurde.
Tatsache ist auch, dass meine Freundin gar keinen Führerschein für ein Motorrad besitzt (sie hat seit längerem vor einen zu machen, aber bis dato keinen), sie aber trotzdem seit 4 1/2 Jahren das Motorrad besitzt, da es sich um ein Liebhaberfahrzeug mit einem gewissen Wert handelt und sie es nicht weggeben wollte.
Der GV hat nichts hinterlassen, das darauf schließen lässt, dass er das Fahrzeug pfänden will oder gepfändet hätte. Dies wurde nur mündlich von ihm ausgesprochen. Wenn das durchgeht ist sie das Geld und das Bike los, obwohl es ja meine Schulden sind.
Meine Fragen daher:
Muss sie die Sachen dem Anwalt schicken, ohne dass sie schriftlich etwas bekommen hat?
Ich habe öfter gehört, dass man in solchen Fällen eine Art "Kaution", die sich gewaschen hat, hinterlegen muss - ist das wirklich so?
Ist es ein Problem, dass sie keinen Führerschein für dieses Fahrzeug besitzt, obwohl das Fahrzeug seit geraumer Zeit ihr gehört und auch durchgehend auf sie angemeldet ist?
Müssen wir damit rechnen, dass in den nächsten Tagen ein Abschleppwagen das Bike von der Straße einfach mitnimmt?
Was können wir machen um hier Probleme zu vermeiden, bzw. zu vermeiden, dass sie das Fahrzeug verliert?
habe folgende Situation:
Im November 2009 wurde gegen mich durch SVA Konkursantrag eingebracht, der allerdings mangels Kapital nicht eröffnet wurde. Kurz darauf wurde mir der Gewerbeschein entzogen. Seit dieser Zeit bin ich arbeitslos. Ca. im Oktober 2010 wurde ich delogiert und wohnte eine Zeitlang bei einem Bekannten. Seit 2011 wohne ich nun bei meiner Freundin. Im August 2008 (also mehr als ein Jahr vor dem Konkursantrag und weit vor der Delogierung) kaufte meine Freundin ein Motorrad von mir, das damals auch auf sie angemeldet wurde und immer noch ist.
Heute bekam ich Besuch vom GV, der auf Betreiben meiner ehem. Wohnungsgenossenschaft den noch offenen Betrag exekutieren wollte. Der GV fragte mich ob das Motorrad mir gehöre. Als ich verneinte und meine Freundin ihm mitteilte, dass es bereits seit Jahren ihr gehört, wollte er wissen, wie sie sich so ein teures Motorrad leisten kann. Sie sagte ihm, dass es ihn nichts anginge, wie sie sich ihr Eigentum finanziert, da ja nicht sie die Beklagte ist und sie nicht vorhabe ihm ihre Finanzen offenzulegen.
Er sagte ihr, dass er sehr wohl das Recht hat zu erfahren, wie sie sich das leisten kann und sie den Kaufvertrag und Zulassungsschein dem Anwalt der betreibenden Partei schicken müsse und um eine "Einstellung wegen Fremdeigentum" anzusuchen.
Er wollte weder den Kaufvertrag, noch den Zulassungschein, noch einen Führerschein sehen.
Tatsache ist, dass meine Freundin damals einen Kredit aufgenommen hat, von dem ein Auto und später auch das Motorrad gekauft wurde.
Tatsache ist auch, dass meine Freundin gar keinen Führerschein für ein Motorrad besitzt (sie hat seit längerem vor einen zu machen, aber bis dato keinen), sie aber trotzdem seit 4 1/2 Jahren das Motorrad besitzt, da es sich um ein Liebhaberfahrzeug mit einem gewissen Wert handelt und sie es nicht weggeben wollte.
Der GV hat nichts hinterlassen, das darauf schließen lässt, dass er das Fahrzeug pfänden will oder gepfändet hätte. Dies wurde nur mündlich von ihm ausgesprochen. Wenn das durchgeht ist sie das Geld und das Bike los, obwohl es ja meine Schulden sind.
Meine Fragen daher:
Muss sie die Sachen dem Anwalt schicken, ohne dass sie schriftlich etwas bekommen hat?
Ich habe öfter gehört, dass man in solchen Fällen eine Art "Kaution", die sich gewaschen hat, hinterlegen muss - ist das wirklich so?
Ist es ein Problem, dass sie keinen Führerschein für dieses Fahrzeug besitzt, obwohl das Fahrzeug seit geraumer Zeit ihr gehört und auch durchgehend auf sie angemeldet ist?
Müssen wir damit rechnen, dass in den nächsten Tagen ein Abschleppwagen das Bike von der Straße einfach mitnimmt?
Was können wir machen um hier Probleme zu vermeiden, bzw. zu vermeiden, dass sie das Fahrzeug verliert?