ab 60% erst "Genügend" - rechtswidrig?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_54
Beiträge: 1
Registriert: 02.06.2012, 22:26

ab 60% erst "Genügend" - rechtswidrig?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_54 » 02.06.2012, 22:40


Sehr geehrte Damen und Herren,
dürfen Schularbeiten in der AHS erst ab 60% positiv beurteilt werden?

Laut einem Bericht der "Wiener Schülerunion" ist dies rechtswidrig?
Link des Berichtes:
http://www.wsu.at/news/wiener_schülerun ... mpf_an.htm

Stimmt dies?


Vielen Dank für hilfreiche Antworten



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 09.06.2012, 13:50

Jus ist keine exakte Wissenschaft, es sind auch bei Schulnoten immer Abwägungsentscheidungen und auch Schularbeiten können kaum so standardisiert werden wie etwa eine Führerscheinprüfung, der Lehrer muss mit Sorgfalt und Bedacht den Stoff auswählen und abprüfen und die Schüler müssen sich halt sorgfältig vorbereiten.

Wie im Fußball entscheidet nicht ein einzelnes Spiel, sondern am Ende der Saison wird abgerechnet und wer da zu wenig Siege und Tore auf dem Konto hat, steigt eben ab bzw. nicht auf, da gibt's dann keine Ausreden mehr.

Lehrer treffen wie Schiedsrichter zwar immer wieder auch Fehlentscheidungen, aber nicht bei jedem Spiel bzw. Schularbeit.
Unterschied: Mit dem Lehrer lohnt sich - mit guten Begründungen versteht sich - diskutieren.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 200 Gäste