ab 60% erst "Genügend" - rechtswidrig?
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- Registriert: 02.06.2012, 22:26
ab 60% erst "Genügend" - rechtswidrig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
dürfen Schularbeiten in der AHS erst ab 60% positiv beurteilt werden?
Laut einem Bericht der "Wiener Schülerunion" ist dies rechtswidrig?
Link des Berichtes:
http://www.wsu.at/news/wiener_schülerun ... mpf_an.htm
Stimmt dies?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Jus ist keine exakte Wissenschaft, es sind auch bei Schulnoten immer Abwägungsentscheidungen und auch Schularbeiten können kaum so standardisiert werden wie etwa eine Führerscheinprüfung, der Lehrer muss mit Sorgfalt und Bedacht den Stoff auswählen und abprüfen und die Schüler müssen sich halt sorgfältig vorbereiten.
Wie im Fußball entscheidet nicht ein einzelnes Spiel, sondern am Ende der Saison wird abgerechnet und wer da zu wenig Siege und Tore auf dem Konto hat, steigt eben ab bzw. nicht auf, da gibt's dann keine Ausreden mehr.
Lehrer treffen wie Schiedsrichter zwar immer wieder auch Fehlentscheidungen, aber nicht bei jedem Spiel bzw. Schularbeit.
Unterschied: Mit dem Lehrer lohnt sich - mit guten Begründungen versteht sich - diskutieren.
Wie im Fußball entscheidet nicht ein einzelnes Spiel, sondern am Ende der Saison wird abgerechnet und wer da zu wenig Siege und Tore auf dem Konto hat, steigt eben ab bzw. nicht auf, da gibt's dann keine Ausreden mehr.
Lehrer treffen wie Schiedsrichter zwar immer wieder auch Fehlentscheidungen, aber nicht bei jedem Spiel bzw. Schularbeit.
Unterschied: Mit dem Lehrer lohnt sich - mit guten Begründungen versteht sich - diskutieren.
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