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Wer kann Klage erheben?

Verfasst: 02.06.2012, 19:09
von Sybille.sch
Ist es möglich dass jemand der laut zmr unbekannten Aufenthalts ist klage einbringen?

Verfasst: 09.06.2012, 10:44
von Hank
Eine Klage ohne Adressenangabe des Klägers wird vom Gericht zur Verbesserung zurückgeschickt bzw. ignoriert.

Verfasst: 10.06.2012, 07:20
von Sybille.sch
Danke für die Antwort.
Kann der Kläger auch behaupten er lebte in keinem EU-Staat?
Wird das geprüft?

Verfasst: 16.06.2012, 19:55
von Hank
Ansprüche und Personaldaten werden vom Gericht zunächst nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft - man zahlt ja Gerichtskosten für das weitere Verfahren und wegen mutwilliger Prozessführung kann das Gericht Geldbußen verhängen.

Was immer mit einem solchen Adressenmanöver beabsichtigt sein könnte - Verstöße gegen die Rechtspflege werden strafrechtlich verfolgt.

Zu klagen ist grundsätzlich immer am Wohnort des Beklagten, deswegen wird ein Wohnsitz des Klägers im EU-Ausland zunächst kaum eine Rolle spielen. Allerdings könnten durch vertragliche Vereinbarungen Regelungen über die gerichtliche Zuständigkeit getroffen worden sein.

Man kann sich in Zuständigkeitsfragen aber sowieso mit den ganzen Unterlagen direkt beim Amtstag (meist Dienstag vormittags) kostenlos ans Gericht wenden.