Gewährleistung Heizkessel

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imh1
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Gewährleistung Heizkessel

Beitrag von imh1 » 01.06.2012, 15:33

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Mein Heizkessel ist undicht. Und zwar an einer Stelle wo er niemals undicht sein dürfte, außer wenn das Material fehlerhaft war. Nämlich auf einer glatten Stahlfläche, weit weg von jeder Schweißnaht. Das glatte Stahlblech ist einfach von innen durchgerostet!

Mein Problem: Der Kessel ist 4 1/2 Jahre alt. Garantie waren 4 Jahre.

Meiner Meinung nach wurde jedoch eben fehlerhaftes Material verwendet und ich habe da mal gehört, dass es bei solchen Sachen dann eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder so ähnlich gibt.

Fakt ist, dass so ein Heizkessel im normalen Betrieb mindestens 10-15 Jahre halten muss. Eher 20. Das ist Stand der Technik.
Kulanz habe ich schon versucht, da schaltet der Hersteller auf stur und tut so als ob ihn das nichts anginge. Auf meine Emails reagiert er mittlerweile gar nicht mehr.

Gibt es irgend einen Weg wie ich den Hersteller dazu bringen kann, mir den Schaden kostenlos zu reparieren?

MfG

Matthias



Hank
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Beitrag von Hank » 02.06.2012, 04:13

Die Gewährleistungsfrist kann vertraglich verlängert und ausgeweitet werden, was mit der 4-Jahres Garantie geschehen ist.

Viele Produkte haben allerdings aus Gründen des wirtschaftlichen Wachstums so etwas wie eine innere Uhr eingebaut und geben ziemlich pünktlich nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie den Geist auf.

Schadenersatz könnte in Ihrem Fall am ehesten eine Anspruchsgrundlage sein - die Frist dafür verstreicht 3 Jahre ab Kenntnis der Mangels - allerdings wird in diesem Fall ein vom Übergeber verschuldeter Schaden vorausgesetzt, d.h. man könnte sich zur Not sogar getrauen vor Gericht zu klagen, weil die Beweispflicht, dass das Produkt einwandfrei war obliegt (noch) dem Übergeber.

Außerdem muss man schauen welche Art von Mangel und Schaden konkret entstanden ist, ist aber dann sicher eine Frage für Sachverständige, und das dauert dann meistens ewig.

Eventuell kommt auch eine verschuldensunabhängige Produkthaftung infrage, wo allerdings nur für den Schaden durch das fehlerhafte Produkt und nicht am Produkt selber gehaftet wird, bei Sachschäden allerdings meist mit einem Selbstbehalt.

Und dann muss man auch schauen, ob im Vertrag nicht vielleicht sowieso ein Haftungsausschluss im Falle von leichter Fahrlässigkeit vereinbart wurde.

Und wenn man den Heizkessel aus Sparsamkeitsgründen selber eingebaut hat, fallen natürlich die ganzen Möglichkeiten des Handwerker-Kodex weg, z.B. die Streitschlichtungsstellen der Innungen.

imh1
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Beitrag von imh1 » 18.06.2012, 09:49

Danke für die Antwort - Schadenersatz hört sich gut an.

Der Kessel wurde selbstverständlich von einem konzessionierten Unternehmen fachmännisch verbaut, nur der sagt natürlich: "Meine Leistung ist/war in Ordnung - wende dich bitte an den Kesselhersteller."

Wer ist also jetzt der richtige Ansprechpartner? Der Kesselhersteller oder der Installateur?

Hank
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Beitrag von Hank » 23.06.2012, 03:17

Ich würde wie gesagt über die Wirtschaftskammer, Sektion Handwerk versuchen, eine Schlichtung herbeizuführen, weil auch die Installateursbranche ist ja auch an einem guten Ruf interessiert.

Denn nicht in jedem Streitfall lässt sich eindeutig festmachen, wer im Recht ist. Oft ist die Sachlage strittig und ließe sich vielleicht nur mit aufwändigen Gutachten aufklären.

Bei Verfahren mit niedrigem Streitwert können die Verfahrenskosten rasch die Höhe des Streitwerts erreichen und auch übersteigen.

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