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Zwangsversteigerung trotz Belastungs- und Veräußerungsverbot
Verfasst: 01.06.2012, 13:57
von mysty
Wir möchten eine Wohnung die zwangsversteigert werden soll bei Gericht ersteigern. Im Grundbuch steht ein Belastungs-, und Veräußerungsverbot zugunsten des Schuldners. Wieso darf trotz dessen die Wohnung versteigert werden (keine Zustimmungserklärung des Erstellers des Veräußerungsverbotes ersichtlich) und was heisst dies für den Ersteher? Bleibt das Verbot, bzw. ist die Versteigerung dann überhaupt gültig oder muss ich im Nachhinein klagen um die Wohnung in Besitz nehmen zu können? Vielen Dank für die Antwort lg Mysty
Verfasst: 01.06.2012, 14:41
von MG
Das Bel+Vv ist zu Gunsten des Schuldners eingetragen?? Der ist auch der Eigentuemer? Kann nicht sein. Im Übrigen duerfte die Forderung wegen der nun exekutiert wird, dem Veräusserungsberbot voran gehen, sonst gäbe es ja kein Verfahren.
mfG
M.Gruner
Verfasst: 01.06.2012, 16:45
von mysty
MG hat geschrieben:Das Bel+Vv ist zu Gunsten des Schuldners eingetragen?? Der ist auch der Eigentuemer? Kann nicht sein. Im Übrigen duerfte die Forderung wegen der nun exekutiert wird, dem Veräusserungsberbot voran gehen, sonst gäbe es ja kein Verfahren.
mfG
M.Gruner
Ja , unter B, Anteil am Grundstück ist als EZ g 2328/1996 ein BV/VV eingetragen, unter C zu B dann mit Rang 64 die
Hereinbringung von vollstr je EURXXXXX -vom Gericht verhängt, sonstige Pfandrechete gibt es nicht. Wer das Verbot verhängt hat steht nicht drinnen, nur dass für Herrn XY und offenbar seine Mutter Frau XY (anhand des Geburtsdatums) ein Belastungs-,Veräußerungsverbot eingetragen ist, von wem weiss ich leider nicht ist nicht ersichtlich - kann ihnen sonst gerne den Auszug mailen danke lg mysty
Verfasst: 02.06.2012, 08:55
von MG
Bitte mailen Sie mir den Auszug an
vertragsbegleiter@gmail.com.Ich schau ihn mir an und poste wieder.
mfg
MG