Ablöse für gemeinschaftlich erworbene Güter
Verfasst: 27.05.2012, 09:31
Werte Forumsmitglieder!
Seit knapp 6 Monaten hat sich meine jetzt ehemalige Lebensgefährtin von mir getrennt und bezieht demnächst eine eigene Wohnung. Sie ist auch nach wie vor bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet, was mit meiner Zustimmung erfolgt ist.
Nunmehr stellt sie, wie auch erwartet und teils berechtigt, finanzielle Forderungen für gemeinsam erworbene Güter wie eine Einbauküche sowie diverse andere Möbel. Ich bin gerne bereit einen realistischen Preis für diese Dinge zu bezahlen. Meine Fragen wären nun, ob man bei Möbeln wie Küche oder Couch eine jährliche Wertminderung von 10 % als realistisch betrachten kann.
Meine zweite Frage wäre wie verhält es sich rechtlich mit der Tatsache, wenn z. B. die Rechnung der Küche nur auf meinen Namen ausgestellt und auch von meinem Konto bezahlt wurde? Könnte sie rechtlich eine Ablösezahlung erzwingen?
Ich will jedenfalls eine gütliche Lösung erzielen, da der Streitwert eher gering anzusehen ist.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.
Seit knapp 6 Monaten hat sich meine jetzt ehemalige Lebensgefährtin von mir getrennt und bezieht demnächst eine eigene Wohnung. Sie ist auch nach wie vor bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet, was mit meiner Zustimmung erfolgt ist.
Nunmehr stellt sie, wie auch erwartet und teils berechtigt, finanzielle Forderungen für gemeinsam erworbene Güter wie eine Einbauküche sowie diverse andere Möbel. Ich bin gerne bereit einen realistischen Preis für diese Dinge zu bezahlen. Meine Fragen wären nun, ob man bei Möbeln wie Küche oder Couch eine jährliche Wertminderung von 10 % als realistisch betrachten kann.
Meine zweite Frage wäre wie verhält es sich rechtlich mit der Tatsache, wenn z. B. die Rechnung der Küche nur auf meinen Namen ausgestellt und auch von meinem Konto bezahlt wurde? Könnte sie rechtlich eine Ablösezahlung erzwingen?
Ich will jedenfalls eine gütliche Lösung erzielen, da der Streitwert eher gering anzusehen ist.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.