Terassenreinigung vs. Regenwassertonne

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Benson
Beiträge: 3
Registriert: 17.05.2012, 21:09

Terassenreinigung vs. Regenwassertonne

Beitrag von Benson » 17.05.2012, 21:45

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte hier höfflich darum bitten, dass sich Rechtsfreundliche Personen diesen merkwürdigen bevorstehenden Rechtsstreit bewerten und die Rechtslage erklären können.
Die Namen die genannt werden sind frei erfunden. Ich erzähle die Situation so gut als Möglich objektiv um auch eine ebenso objektive Meinung zu erhalten.

Land: Österreich
Bundesland: Kärnten

In einem Mehrfamilien Haus befinden sich 4 Wohnungen, zwei davon im Erdgeschoss und zwei oberhalb mit einer Terrasse. Fam. Maier im Erdgeschoss fängt über die Dachrinne mit einer Regentonne Wasser auf um damit Ihren Garten zu bewässern.
Fam. Mustermann reinigt mehrmals im Jahr Ihre Terrasse(Fließen) mit einem dafür vorgesehenen Reinigungsmittel. Nach der Reinigung fließt das Abwasser unweigerlich in die Dachrinne und gelangt somit auch in die Regentonne der Fam. Maier. Diese beklagt die Verunreinigung des Wassers Ihrer Regentonne, welche auf Ihrem Grundstück steht.
Fam. Mustermann kontert damit das die fließen Ihrer Terrasse von Zeit zu Zeit eine fachgerechte Reinigung benötigen und es keine andere Möglichkeit gäbe, da das Wasser mit dem Reinigungsmittel direkt in die Dachrinne und somit unweigerlich in die Regentonne der Fam. Maier läuft.
Alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen.

Kann Fam. Maier der Fam. Mustermann das Waschen Ihrer Terrasse mit Reinigungsmittel untersagen?


Kann Fam. Maier Schadensersatz fordern, sofern Pflanzen o.ä. durch das Abwasser zu Schaden kommen?


Kann Fam. Mustermann verlangt das Fam. Maier das waschen der Terrasse mit Reinigungsmittel dulden muss, da diese Reinigung nur 2-3-mal im Jahr erfolgt und somit ein erträgliches Maß darstellt?

In der Erwartung hilfreiche Antworten zu bekommen verbleibe ich,

mit den besten Grüßen

Benson



Berteel
Beiträge: 29
Registriert: 03.02.2011, 15:47

Beitrag von Berteel » 20.05.2012, 22:00

Besteht keine Möglichkeit, die Regentonne zu überbrücken, sodass das Reinigungsmittel direkt in den Kanal fließt?

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 21.05.2012, 00:41

Genau.

Außerdem ist unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.

Erfolgt die Ableitung des Regenwassers zu Recht und ein Gutachten die Einwirkung durch das Abwaschwasser nur als mittelbar erachtet, dann hat man als Nachbar ein ortsübliches Mass an Vermischung des Regenwassers zu dulden.

Probleme bekommen Bäume aber sowieso an sich erst, wenn z.B. Urin von Großveranstaltungen wie seinerzeit bei der Berliner Love-Parade ins Erdreich prasselt.

Aber da Nachbarn ja sowieso grundsätzlich aufeinander Rücksicht zu nehmen haben, wird der Terrassenbesitzer in diesem Sinne den geplanten Reinigungstermin rechtzeitig bekannt zu geben haben.

Benson
Beiträge: 3
Registriert: 17.05.2012, 21:09

Beitrag von Benson » 22.09.2012, 19:57

Hallo!

Ich danke euch für die wirklich hilfreiche Antworten. Jedoch hat sich die Angelegenheit in einem ruhigen und vernüftigen Gespräch geklärt.
Nichts desto trotz ist es wichtig das es die Rechtsmittel gibt!

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