Müllimmissionen neben dem eigenen Grundstück
Verfasst: 08.05.2012, 22:37
Hallo,
Folgendes Problem:
Meine Schwester baut gerade ein Haus und das Grundstück daneben gehört WIEN-SÜD eGenmbH. Später soll dort ein Kindergarten gebaut werden. Nun das Problem ist, dass 10 Meter von ihrer Grundstücksgrenze entfernt der Müllplatz von diesem Kindergarten sein soll wo ca. 10 große Müllcontainer Platz haben. Ihre Angst ist nun, dass dort Windeln usw. entsorgt werden und bei ungünstigem Wind das Benutzen des Gartens eingeschränkt wäre. Ich weiß, dass man die ortsüblichen Immissionen akzeptieren muss, solange die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich einschränkt ist und hier jetzt meine Frage:
Zählt das zu den ortsüblichen Immissionen? Bzw. gibt es ein Gesetz, dass verbietet einen Müllplatz so nahe neben einem fremden Grundstück zu positionieren?
Nachdem wir der Firma ein Mail geschickt haben und darum gebeten haben den Platz für den Müll zu verlegen haben wir als Antwort folgendes bekommen:
Sehr geehrter Herr -,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage hinsichtlich der Verlegung des Müllplatzes möchten wir folgendes festhalten.
Abstimmungen hinsichtlich Lage, Postion und Ausführung der Müllplätze wurden mit der MA 48 für das gesamte Baufeld ausgearbeitet.
Die Abstimmung mit den Betreibern des Kindergartens ist ebenfalls bereits erfolgt und wurde vertraglich festgehalten.
Weiters halten wir fest, dass es sich bei o.a. Bauvorhaben um ein genehmigtes und mit öffentlichen Geldern gefördertes Bauvorhaben handelt, was eine baubewilligte Ausführung erforderlich macht.
Aufgrund der Kostensituation und des sehr eng gesteckten Zeitplanes mit bereits fixiertem Übergabetermin ist eine Verlegung des Müllplatzes bzw. eine andere Nutzung und ein somit erforderlicher Neubau nicht möglich und seitens des Betreibers nicht tragbar.
Ihre Argumente hinsichtlich Aufwertung der Anlage bzw. kostengünstige Verlegung "des optischen Schandflecks" können wir somit nicht teilen.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für jede Hilfe!
Folgendes Problem:
Meine Schwester baut gerade ein Haus und das Grundstück daneben gehört WIEN-SÜD eGenmbH. Später soll dort ein Kindergarten gebaut werden. Nun das Problem ist, dass 10 Meter von ihrer Grundstücksgrenze entfernt der Müllplatz von diesem Kindergarten sein soll wo ca. 10 große Müllcontainer Platz haben. Ihre Angst ist nun, dass dort Windeln usw. entsorgt werden und bei ungünstigem Wind das Benutzen des Gartens eingeschränkt wäre. Ich weiß, dass man die ortsüblichen Immissionen akzeptieren muss, solange die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich einschränkt ist und hier jetzt meine Frage:
Zählt das zu den ortsüblichen Immissionen? Bzw. gibt es ein Gesetz, dass verbietet einen Müllplatz so nahe neben einem fremden Grundstück zu positionieren?
Nachdem wir der Firma ein Mail geschickt haben und darum gebeten haben den Platz für den Müll zu verlegen haben wir als Antwort folgendes bekommen:
Sehr geehrter Herr -,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage hinsichtlich der Verlegung des Müllplatzes möchten wir folgendes festhalten.
Abstimmungen hinsichtlich Lage, Postion und Ausführung der Müllplätze wurden mit der MA 48 für das gesamte Baufeld ausgearbeitet.
Die Abstimmung mit den Betreibern des Kindergartens ist ebenfalls bereits erfolgt und wurde vertraglich festgehalten.
Weiters halten wir fest, dass es sich bei o.a. Bauvorhaben um ein genehmigtes und mit öffentlichen Geldern gefördertes Bauvorhaben handelt, was eine baubewilligte Ausführung erforderlich macht.
Aufgrund der Kostensituation und des sehr eng gesteckten Zeitplanes mit bereits fixiertem Übergabetermin ist eine Verlegung des Müllplatzes bzw. eine andere Nutzung und ein somit erforderlicher Neubau nicht möglich und seitens des Betreibers nicht tragbar.
Ihre Argumente hinsichtlich Aufwertung der Anlage bzw. kostengünstige Verlegung "des optischen Schandflecks" können wir somit nicht teilen.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für jede Hilfe!