Müllimmissionen neben dem eigenen Grundstück

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Alex6
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Registriert: 08.05.2012, 22:17

Müllimmissionen neben dem eigenen Grundstück

Beitrag von Alex6 » 08.05.2012, 22:37

Hallo,
Folgendes Problem:
Meine Schwester baut gerade ein Haus und das Grundstück daneben gehört WIEN-SÜD eGenmbH. Später soll dort ein Kindergarten gebaut werden. Nun das Problem ist, dass 10 Meter von ihrer Grundstücksgrenze entfernt der Müllplatz von diesem Kindergarten sein soll wo ca. 10 große Müllcontainer Platz haben. Ihre Angst ist nun, dass dort Windeln usw. entsorgt werden und bei ungünstigem Wind das Benutzen des Gartens eingeschränkt wäre. Ich weiß, dass man die ortsüblichen Immissionen akzeptieren muss, solange die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich einschränkt ist und hier jetzt meine Frage:

Zählt das zu den ortsüblichen Immissionen? Bzw. gibt es ein Gesetz, dass verbietet einen Müllplatz so nahe neben einem fremden Grundstück zu positionieren?

Nachdem wir der Firma ein Mail geschickt haben und darum gebeten haben den Platz für den Müll zu verlegen haben wir als Antwort folgendes bekommen:
Sehr geehrter Herr -,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage hinsichtlich der Verlegung des Müllplatzes möchten wir folgendes festhalten.

Abstimmungen hinsichtlich Lage, Postion und Ausführung der Müllplätze wurden mit der MA 48 für das gesamte Baufeld ausgearbeitet.
Die Abstimmung mit den Betreibern des Kindergartens ist ebenfalls bereits erfolgt und wurde vertraglich festgehalten.

Weiters halten wir fest, dass es sich bei o.a. Bauvorhaben um ein genehmigtes und mit öffentlichen Geldern gefördertes Bauvorhaben handelt, was eine baubewilligte Ausführung erforderlich macht.

Aufgrund der Kostensituation und des sehr eng gesteckten Zeitplanes mit bereits fixiertem Übergabetermin ist eine Verlegung des Müllplatzes bzw. eine andere Nutzung und ein somit erforderlicher Neubau nicht möglich und seitens des Betreibers nicht tragbar.

Ihre Argumente hinsichtlich Aufwertung der Anlage bzw. kostengünstige Verlegung "des optischen Schandflecks" können wir somit nicht teilen.

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für jede Hilfe!



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.05.2012, 05:45

Kostendruck, Zeitdruck - die üblichen Sachzwänge. Kann schon sein, dass mit mehr Bürgernähe und direkter Demokratie eine bessere Lösung herauskommen könnte, rechtlich sind solche Sachen in Österreich jedenfalls immer bestens abgesichert.

Das Einzige was bleibt, sind die üblichen gegenseitigen Unterlassungs- bzw. Ausgleichsansprücheansprüche im Sinne des Rechtsfriedens, nämlich möglichst aufeinander Rücksicht nehmen; mit Technik und gutem Willen lässt sich eine erträgliche Situation ohne Einschaltung Schlichtungsstellen und Gerichten organisieren = "Österreichische Lösung".

Ganz abgesehen davon sind volle Kinderwindeln an sich die alltäglichste und ortsüblichste Immission, die man sich nur denken kann, oder?

selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 12.05.2012, 18:55

Kann in Wien anders sein, bei uns in Sbg. werden Kinder erst in den KIGA aufgenommen wenn sie "sauber" sind.
Der Abfall in Kindergärten beschränkt sich also hauptsächlich auf Bastelabfälle, div. Verpackungen und Essensreste.

Anders, wenn dem KIGA eine Krabbelgruppe angeschlossen ist. Dann dürfte sich die Immission genauso verhalten wie in Wohnanlagen mit mehreren Wickelkindern und Haustieren wie Katzen und Hamster etc..

Wenn die Tonnen 2x wöchentlich entleert werden 'duftet' es manchmal beim Öffnen derselben schon, aber nicht so stark, dass man am naheliegenden Balkon etwas davon wahrnehmen könnte.

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