Kostenbeteiligung Pflege, aber eigentlich "enterbt"
Verfasst: 02.05.2012, 20:17
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
laut Notariatsakte wurde vor über 20 Jahren eine Übergabe der Liegenschaft meiner Eltern auf meinen Bruder durchgeführt, wobei sie sich ein Belastungs- und Veräusserungsverbot vorbehalten haben. Mein Bruder hat laut diesem Vertrag das Eigentumsrecht erhalten. Dies wurde vor allem gemacht, damit mein Bruder für die Pflege meiner Eltern zuhause aufkommt, was aber nur mündlich festgehalten wurde. Meine Mutter wollte auch eine Verzichtserklärung auf den Pflichtanteil von mir, den ich aber nicht unterschrieben habe. Mein Vater ist mittlerweile gestorben, meine schwer erkrankte Mutter wurde von meinem Bruder in ein Pflegeheim gebracht. Die Landesregierung Kärnten will nun aber ab Juli 2012 einen Beitrag zu den Pflegekosten, der mich etwas mehr als ein Zehntel meines Nettogehalts kosten wird, dies auf unbestimmte Dauer. Meine Fragen: muss ich zahlen, obwohl mein Bruder 2 Häuser und einen Garten überschrieben bekommen hat, um meine Eltern zu pflegen (Bruder wohnt direkt neben Elternhaus auf demselben Grund)? Habe ich Anspruch auf meinen Pflichtteil nach dem Tod meiner Mutter? Oder muss ich nur zahlen? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Danke für Antworten,
S.H.
laut Notariatsakte wurde vor über 20 Jahren eine Übergabe der Liegenschaft meiner Eltern auf meinen Bruder durchgeführt, wobei sie sich ein Belastungs- und Veräusserungsverbot vorbehalten haben. Mein Bruder hat laut diesem Vertrag das Eigentumsrecht erhalten. Dies wurde vor allem gemacht, damit mein Bruder für die Pflege meiner Eltern zuhause aufkommt, was aber nur mündlich festgehalten wurde. Meine Mutter wollte auch eine Verzichtserklärung auf den Pflichtanteil von mir, den ich aber nicht unterschrieben habe. Mein Vater ist mittlerweile gestorben, meine schwer erkrankte Mutter wurde von meinem Bruder in ein Pflegeheim gebracht. Die Landesregierung Kärnten will nun aber ab Juli 2012 einen Beitrag zu den Pflegekosten, der mich etwas mehr als ein Zehntel meines Nettogehalts kosten wird, dies auf unbestimmte Dauer. Meine Fragen: muss ich zahlen, obwohl mein Bruder 2 Häuser und einen Garten überschrieben bekommen hat, um meine Eltern zu pflegen (Bruder wohnt direkt neben Elternhaus auf demselben Grund)? Habe ich Anspruch auf meinen Pflichtteil nach dem Tod meiner Mutter? Oder muss ich nur zahlen? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Danke für Antworten,
S.H.