Bürgerliches Recht
Verfasst: 28.04.2012, 19:12
Hallo!
ich habe eine Frage bzgl. eines Falles, ich hoffe ihr könntet mir dabei helfen:
An einem sonnigen Tag sprintet die Hobby-Läuferin Flora auf einem als "Fitness-Strecke" markierten Weg durch den Wiener Wald. Dieser Teil des Waldes und auch der Weg stehen zwar im Eigentum des Bert, doch sind sie der Öffentlichkeit frei zugänglich. Im Gegenzug hat sich die Gemeinde Wien gegenüber Bert dazu verpflichtet, die Ausgestaltung der "Fitness-Strecke" und deren Instandhaltung, inklusive der dabei anfallenden Kosten, zu übernehmen. In der Regel werden die nötigen Arbeiten seitens der Gemeinde Wien prompt und ordnungsgemäß durchgeführt. Nach heftigen Regenfällen in den letzten Tagen sind die Gemeindearbeiter aber nicht rechtzeitig zur Kontrolle und etwaigen Sanierung der "Fitness-Strecke" ausgerückt, was als leicht fahrlässig zu qualifizieren ist. Das wird Flora zum Verhängnis: Sie stolpert über ein Loch im Weg, das sich infolge der Regenfälle gebildet hat, stürzt und bricht sich ein Wadenbein (Behandlungskosten: eur 500). Hat Flora Anspruch auf Ersatz ihres Schadens? Wenn ja, gegen wen und nach welcher Rechtsgrundlage?
Danke!
ich habe eine Frage bzgl. eines Falles, ich hoffe ihr könntet mir dabei helfen:
An einem sonnigen Tag sprintet die Hobby-Läuferin Flora auf einem als "Fitness-Strecke" markierten Weg durch den Wiener Wald. Dieser Teil des Waldes und auch der Weg stehen zwar im Eigentum des Bert, doch sind sie der Öffentlichkeit frei zugänglich. Im Gegenzug hat sich die Gemeinde Wien gegenüber Bert dazu verpflichtet, die Ausgestaltung der "Fitness-Strecke" und deren Instandhaltung, inklusive der dabei anfallenden Kosten, zu übernehmen. In der Regel werden die nötigen Arbeiten seitens der Gemeinde Wien prompt und ordnungsgemäß durchgeführt. Nach heftigen Regenfällen in den letzten Tagen sind die Gemeindearbeiter aber nicht rechtzeitig zur Kontrolle und etwaigen Sanierung der "Fitness-Strecke" ausgerückt, was als leicht fahrlässig zu qualifizieren ist. Das wird Flora zum Verhängnis: Sie stolpert über ein Loch im Weg, das sich infolge der Regenfälle gebildet hat, stürzt und bricht sich ein Wadenbein (Behandlungskosten: eur 500). Hat Flora Anspruch auf Ersatz ihres Schadens? Wenn ja, gegen wen und nach welcher Rechtsgrundlage?
Danke!