§ 147 - Fälschung einer Gehaltsbestätigung für Bankkredit

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Herbert Stangl2
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Registriert: 28.04.2012, 10:16

§ 147 - Fälschung einer Gehaltsbestätigung für Bankkredit

Beitrag von Herbert Stangl2 » 28.04.2012, 11:17

Zuletzt geändert von Herbert Stangl2 am 06.05.2012, 18:37, insgesamt 2-mal geändert.



Herbert Stangl2
Beiträge: 4
Registriert: 28.04.2012, 10:16

Noch etwas

Beitrag von Herbert Stangl2 » 28.04.2012, 11:29

Zuletzt geändert von Herbert Stangl2 am 06.05.2012, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.04.2012, 03:20

Ich tät' sagen, da es sich offenbar um einen Notbetrug handelt und maximal ein geringer Schaden zu befürchten ist, wäre es wohl das beste, sich mit dem Kreditgeber in Verbindung zu setzen, alles offen erklären, jeder versteht bei den heutigen Verhältnissen gewisse Überreaktionen, und wenn ein gewisses Vertrauensverhältnis wieder hergestellt ist, wird der Kreditgeber sicherlich auf eine Anzeige verzichten.

Allerdings muss man sich auch im klaren sein, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse sich in der nächsten Zeit kaum verbessern werden und man immer wieder diversen Versuchungen zu widerstehen hat. Ein bescheidenes und zufriedenes Leben ist möglich.

Herbert Stangl2
Beiträge: 4
Registriert: 28.04.2012, 10:16

Gibt es dazu

Beitrag von Herbert Stangl2 » 03.05.2012, 20:39

Zuletzt geändert von Herbert Stangl2 am 06.05.2012, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.

selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 03.05.2012, 21:23

Nicht bös sein, aber wenn man immer tolle Jobs hatte braucht man für einen Kredit über € 18.000,-- keine Gehaltsabrechnung verfälschen.

Sorry, das stinkt!
Daher erfolgten vermutlich auch keine weiteren Postings.

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