Gewährleistung Privatverkauf Eigentumswohnung
Verfasst: 23.04.2012, 14:21
Hallo zusammen,
mir ist bei meinem Wohnungskauf scheinbar übel mitgespielt worden. Vielleicht kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben, wofür ich sehr dankbar wäre.
Ich hab im Dezember 2011 einen KV für Eigentumswohnung unterschrieben, welche ich dann Mitte Feber 2012 übernommen hab.
Ich ging damals zum Notar, welcher den KV aufsetzte.
Mittlerweile ist so gut wie sicher, dass das Haus in dem sich meine EGT befindet ein Statikproblem hat, von dem der Verkäufer vermutlicherweise gewusst hat, da bei der Eigentümerversammlung im Jänner 2012 über Risse im Stiegenhaus diskutiert wurde und weiters beschlossen wurde ein Gutachten in Auftrag zugeben! Der Verkäufer hat vorher aber auch bei der Übergabe Mitte Feber 2012 nichts davon erwähnt (irgendwo klar, da er ja verkaufen wollte)!
Ich informiere mich etwas und finde heraus dass es auch eine Gewährleistung für Privatverkäufe gibt. Nur und jetzt kommt es. Die Gewährleistung hat mir der Notar durch den Kaufvertrag ausgeschlossen, obwohl ich eigentlich der Auftraggeber war! Er hat scheinbar irgendeinen Standardvertrag genommen und mich damit eigentlich benachteiligt!
Jetzt frag ich ob man irgendwie den Verkäufer doch zur Rechenschaft ziehen kann, obwohl es eine Ausschussklausel der Gewährleistung im Vertrag gibt, da der Verkäufer ja eigentlich vorsätzlich die im Raum stehende Statikprobleme verschwiegen hat. Klar waren Risse im Stiegenhaus zusehen, aber jedes Haus hat Risse. Wer geht den bei einigen Rissen von einem Statikproblem aus.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall bzw. jemand eine Idee was tun?
Vielen Dank.
Franc Web
mir ist bei meinem Wohnungskauf scheinbar übel mitgespielt worden. Vielleicht kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben, wofür ich sehr dankbar wäre.
Ich hab im Dezember 2011 einen KV für Eigentumswohnung unterschrieben, welche ich dann Mitte Feber 2012 übernommen hab.
Ich ging damals zum Notar, welcher den KV aufsetzte.
Mittlerweile ist so gut wie sicher, dass das Haus in dem sich meine EGT befindet ein Statikproblem hat, von dem der Verkäufer vermutlicherweise gewusst hat, da bei der Eigentümerversammlung im Jänner 2012 über Risse im Stiegenhaus diskutiert wurde und weiters beschlossen wurde ein Gutachten in Auftrag zugeben! Der Verkäufer hat vorher aber auch bei der Übergabe Mitte Feber 2012 nichts davon erwähnt (irgendwo klar, da er ja verkaufen wollte)!
Ich informiere mich etwas und finde heraus dass es auch eine Gewährleistung für Privatverkäufe gibt. Nur und jetzt kommt es. Die Gewährleistung hat mir der Notar durch den Kaufvertrag ausgeschlossen, obwohl ich eigentlich der Auftraggeber war! Er hat scheinbar irgendeinen Standardvertrag genommen und mich damit eigentlich benachteiligt!
Jetzt frag ich ob man irgendwie den Verkäufer doch zur Rechenschaft ziehen kann, obwohl es eine Ausschussklausel der Gewährleistung im Vertrag gibt, da der Verkäufer ja eigentlich vorsätzlich die im Raum stehende Statikprobleme verschwiegen hat. Klar waren Risse im Stiegenhaus zusehen, aber jedes Haus hat Risse. Wer geht den bei einigen Rissen von einem Statikproblem aus.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall bzw. jemand eine Idee was tun?
Vielen Dank.
Franc Web