Freiwillige Feilbietungen
Verfasst: 12.01.2005, 16:07
Hallo Ihr Wissenden,
hier benötigt ein Piefke mal Hilfe.
In einem deutschen Rechts-Forum wurde gefragt, was eine "Freiwillige Feilbietungen" sei. "Feilbieten" ist bei uns in deutschland ja schon länger nicht mehr im allgmeinen Sprachgebrauch. Aber ins Neudeutsche übersetzt würde es bei uns "ein Kaufangebot ohne Zwang" bedeuten.
Eine Suche im Netz ergab, dass der o.g. Ausdruck in Österreich bei versteigerungen noch verwendet wird. Leider wurde ich aus den entsprechenden gestzestexten nicht schlau (zuviel Jura und zuviel österr. Begriffe).
Es wäre also nett, wenn hier jemand uns dummen Piefkes den Begriff mal verständlich übersetzen könnte. was bedeutet das genau?
mit besten Grüßen
Steffen B.
hier benötigt ein Piefke mal Hilfe.
In einem deutschen Rechts-Forum wurde gefragt, was eine "Freiwillige Feilbietungen" sei. "Feilbieten" ist bei uns in deutschland ja schon länger nicht mehr im allgmeinen Sprachgebrauch. Aber ins Neudeutsche übersetzt würde es bei uns "ein Kaufangebot ohne Zwang" bedeuten.
Eine Suche im Netz ergab, dass der o.g. Ausdruck in Österreich bei versteigerungen noch verwendet wird. Leider wurde ich aus den entsprechenden gestzestexten nicht schlau (zuviel Jura und zuviel österr. Begriffe).
Es wäre also nett, wenn hier jemand uns dummen Piefkes den Begriff mal verständlich übersetzen könnte. was bedeutet das genau?
mit besten Grüßen
Steffen B.