Seite 1 von 1

überweisung aus der schweiz mit irren spesen :-(

Verfasst: 12.04.2012, 09:54
von rockme1x1
hallo,
ich habe gerade eine überweisung aus der schweiz über 2,26 erhalten.
der rechungsbetrag war eigentlich 20,90 euro.

na toll - der rest ging für spesen drauf. da war ja mein versandporto höher!!! :-(

blöd für alle.

die dame, die bei mir bestellt hat, hat ja den vollen betrag überwiesen, nur bei mir kam es nie an...

weiß jemand wie das rechtlich ist, kann ich das geld nochmal einfordern oder ist das einfach pech und lehrgeld für mich?? (es wurde über meine homepage bestellt)

(bitte kein "hättest dich halt vorher erkundigen müssen", das ist nachher immer logisch...)

danke!
lg
andrea

Verfasst: 12.04.2012, 20:24
von selina
Hier kommt es darauf an, was betr. der Spesen in Ihrem Kaufanbot angeführt war.
Wenn keine Kostenteilung vereinbart wurde kann von der Käuferin mMn keine weitere Zahlung verlangt werden.

Man liest gelegentlich bei Online-Verkäufen: "Die Bezahlung hat für den Verkäufer kosten- und spesenfrei zu erfolgen!"
Wenn Ihnen das für den abgeschlossenen Verkauf auch nichts mehr bringt, sollte Ihnen dieser Passus zumindest für die Zukunft hilfreich sein.

Verfasst: 14.04.2012, 18:04
von Hank
Geldzahlungen sind vom Schuldner auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger zu übermachen. Wenn der Gläubiger nicht bestimmte Zahlungsformen ausdrücklich vorgeschrieben hat, kann der Schuldner jede verkehrsüblichen Zahlungs- und Übersendungsarten wählen und es muss angenommen werden, dass der Gläubiger damit einverstanden ist.

Das sog. Überweisungsgesetz regelt die Haftung bei Säumnis oder fehlgeschlagenen Überweisungen, statuiert Informationspflichten und trifft Anordnungen über die Kostentragung und die Dauer von Überweisungen. Aber das ist Österreichisches Recht, wie das mit der Schweiz aussieht, mmh.

Ich würde einmal bei der Hausbank nachfragen und nachforschen versuchen was genau passiert ist, die Schweizer sind ja an sich sehr anständige und sparsame Leute, die sicher keine Musikschaffenden absichtlich schädigen möchten.

Auslandsüberweisungen in bar bei der Post oder Bank kosten allerdings auch bei uns ziemlich etwas.

Grundsätzlich hat jeder Vertrag sowieso bestmöglichst erfüllt zu werden und in der Schweiz wird wohl jeder Mensch ein Bankkonto haben von dem er zu normalen Spesen ins Ausland mit IBAN und BIC-Code überweisen kann.

Zur Not könnte man ja einen Leserbrief an die Neue Zürcher Zeitung schreiben, Geldangelegenheiten sind momentan ein sensibles Thema im Bankenland Schweiz, siehe das aktuelle Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz mit unserer Showdown-Mizzi...

Gruezi, Hank 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 16.04.2012, 12:30
von rockme1x1
dankeschön,
ich habe die zahlungsinfo schon geändert und werde mal nachfragen was da los war.
es geht eh um nicht viel, aber trotzdem, für alle ärgerlich...!

liebe grüße!
andrea

Verfasst: 15.05.2012, 07:39
von Synonym
Hatte das selbe Problem.
Bei mir war es ein Privatverkauf. Habe den Betrag nachgefordert und war kein Problem.

Würde die Käuferin damit konfrontieren, vielleicht versteht sie es.