Gewährleistung von Privatverkäufern
Verfasst: 08.04.2012, 02:06
Hallo!
Bin für eine kurze Info sehr dankbar.
Beschreibung: Ich bin Käufer und habe online einen Artikel gekauft und diesen mittels Bankueberweißung im Voraus bezahlt.
-Auf Mängel/Defekte wird in der Artikelbeschreibung nicht hingewiesen, Eine Klausel des Privatverkäufers die seine Gewährleistungspflicht ausschließt ist nicht zu sehen
-Elektronischer Artikel wurde dann erhalten, ist jedoch nicht funktionsfähig
-Am Tag des Erhalts reklamiere ich den Defekt und bitte um Rückerstattung und kündige meine Rücksendung an.
- Der Verkäufer schreibt, er habe das Gerät vor Versendung auf die Funktionalität überprüft und er werde die Rücksendung nicht annehmen und mir mein Geld nicht zurückerstatten.
Wie ist die rechtliche Lage? Ich habe jetzt noch das Paket - Habe ich rechtliche Möglichkeiten wieder an mein Geld zu kommen?
Vielen vielen dank falls mir jemand Auskunft geben kann.
lg
Bin für eine kurze Info sehr dankbar.
Beschreibung: Ich bin Käufer und habe online einen Artikel gekauft und diesen mittels Bankueberweißung im Voraus bezahlt.
-Auf Mängel/Defekte wird in der Artikelbeschreibung nicht hingewiesen, Eine Klausel des Privatverkäufers die seine Gewährleistungspflicht ausschließt ist nicht zu sehen
-Elektronischer Artikel wurde dann erhalten, ist jedoch nicht funktionsfähig
-Am Tag des Erhalts reklamiere ich den Defekt und bitte um Rückerstattung und kündige meine Rücksendung an.
- Der Verkäufer schreibt, er habe das Gerät vor Versendung auf die Funktionalität überprüft und er werde die Rücksendung nicht annehmen und mir mein Geld nicht zurückerstatten.
Wie ist die rechtliche Lage? Ich habe jetzt noch das Paket - Habe ich rechtliche Möglichkeiten wieder an mein Geld zu kommen?
Vielen vielen dank falls mir jemand Auskunft geben kann.
lg