WG-Mitbewohner ist nicht mehr erreichbar, Möbel/TV noch hier
Verfasst: 07.04.2012, 14:08
Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung. Vor wenigen Monaten ist eine Bekannte bei mir eingezogen, als Wohngemeinschaft und mit informeller Kostenbeteiligung - kein Vertrag etc., alles per Handschlag.
Die vereinbarte Kostenbeteiligung wurde allerdings von ihrer Seite immer wieder aufgeschoben. Nach zwei Monaten war sie dann kaum noch zu hause und ist de facto bei ihrem Partner eingezogen. Ich konnte sie immer seltener erreichen, auch telefonisch.
Ich habe ihr daraufhin eine einmontige Frist gesetzt, um das Zimmer zu räumen, da sie mit der vereinbarten Mietbeteiligung ja im Rückstand war, sie ohnehin kaum noch zuhause war und ich nicht den Eindruck hatte, dass sich das ändern würde.
Elektronisch bekam ich die Zusicherung, dass sie ihre Möbel am Letzten des Monats abholen würde. Die Frist ist dann allerdings verstrichen, ohne dass ich noch was von ihr gehört hätte.
Nun stellt sie sich wieder tot. Ihr Partner hat mir unlängst elektronisch zugesagt, dieses Wochenende mit einem Transporter zu kommen - als ich eine genaue Uhrzeit wissen wollte, kam wiederum keine Antwort.
Rechtlich bin ich wohl in einer schwierigen Situation: Die Bekannte verhält sich irrational, hat wohl auch psychische Probleme, aber wenn ich ihren Hausrat einfach zum Sperrmüll bringen lasse, habe ich bei einer eventuellen Klage ein Problem, oder?
Mir wurde auch zunehmend mulmiger bei dem Gedanken, dass sie noch meine Wohnungsschlüssel besitzt. Deshalb habe ich das Schloss der Wohnungstüre heute ausgetauscht. Ich bin nicht mal sicher, ob das rechtlich zulässig ist - schließlich lagert ihr Hausrat immer noch bei mir.
Der legal richtige Ausweg wäre wohl, ihren Hausrat irgendwo einlagern zu lassen. Falls sie sich dann wieder meldet, kann sie ihre Sachen dort abholen.
Ich möchte allerdings nicht auch noch die Kosten für Transport und Lagerung übernehmen, da ich mich in dieser Angelegenheit schuldfrei sehe.
Meine rechtlichen Fragen:
1) Ist das Auswechseln des Schlosses in Ordnung oder problematisch?
2) Gibt es Empfehlungen für mein weiteres Vorgehen?
Die vereinbarte Kostenbeteiligung wurde allerdings von ihrer Seite immer wieder aufgeschoben. Nach zwei Monaten war sie dann kaum noch zu hause und ist de facto bei ihrem Partner eingezogen. Ich konnte sie immer seltener erreichen, auch telefonisch.
Ich habe ihr daraufhin eine einmontige Frist gesetzt, um das Zimmer zu räumen, da sie mit der vereinbarten Mietbeteiligung ja im Rückstand war, sie ohnehin kaum noch zuhause war und ich nicht den Eindruck hatte, dass sich das ändern würde.
Elektronisch bekam ich die Zusicherung, dass sie ihre Möbel am Letzten des Monats abholen würde. Die Frist ist dann allerdings verstrichen, ohne dass ich noch was von ihr gehört hätte.
Nun stellt sie sich wieder tot. Ihr Partner hat mir unlängst elektronisch zugesagt, dieses Wochenende mit einem Transporter zu kommen - als ich eine genaue Uhrzeit wissen wollte, kam wiederum keine Antwort.
Rechtlich bin ich wohl in einer schwierigen Situation: Die Bekannte verhält sich irrational, hat wohl auch psychische Probleme, aber wenn ich ihren Hausrat einfach zum Sperrmüll bringen lasse, habe ich bei einer eventuellen Klage ein Problem, oder?
Mir wurde auch zunehmend mulmiger bei dem Gedanken, dass sie noch meine Wohnungsschlüssel besitzt. Deshalb habe ich das Schloss der Wohnungstüre heute ausgetauscht. Ich bin nicht mal sicher, ob das rechtlich zulässig ist - schließlich lagert ihr Hausrat immer noch bei mir.
Der legal richtige Ausweg wäre wohl, ihren Hausrat irgendwo einlagern zu lassen. Falls sie sich dann wieder meldet, kann sie ihre Sachen dort abholen.
Ich möchte allerdings nicht auch noch die Kosten für Transport und Lagerung übernehmen, da ich mich in dieser Angelegenheit schuldfrei sehe.
Meine rechtlichen Fragen:
1) Ist das Auswechseln des Schlosses in Ordnung oder problematisch?
2) Gibt es Empfehlungen für mein weiteres Vorgehen?