WG-Mitbewohner ist nicht mehr erreichbar, Möbel/TV noch hier

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astat
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WG-Mitbewohner ist nicht mehr erreichbar, Möbel/TV noch hier

Beitrag von astat » 07.04.2012, 14:08

Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung. Vor wenigen Monaten ist eine Bekannte bei mir eingezogen, als Wohngemeinschaft und mit informeller Kostenbeteiligung - kein Vertrag etc., alles per Handschlag.

Die vereinbarte Kostenbeteiligung wurde allerdings von ihrer Seite immer wieder aufgeschoben. Nach zwei Monaten war sie dann kaum noch zu hause und ist de facto bei ihrem Partner eingezogen. Ich konnte sie immer seltener erreichen, auch telefonisch.
Ich habe ihr daraufhin eine einmontige Frist gesetzt, um das Zimmer zu räumen, da sie mit der vereinbarten Mietbeteiligung ja im Rückstand war, sie ohnehin kaum noch zuhause war und ich nicht den Eindruck hatte, dass sich das ändern würde.

Elektronisch bekam ich die Zusicherung, dass sie ihre Möbel am Letzten des Monats abholen würde. Die Frist ist dann allerdings verstrichen, ohne dass ich noch was von ihr gehört hätte.

Nun stellt sie sich wieder tot. Ihr Partner hat mir unlängst elektronisch zugesagt, dieses Wochenende mit einem Transporter zu kommen - als ich eine genaue Uhrzeit wissen wollte, kam wiederum keine Antwort.


Rechtlich bin ich wohl in einer schwierigen Situation: Die Bekannte verhält sich irrational, hat wohl auch psychische Probleme, aber wenn ich ihren Hausrat einfach zum Sperrmüll bringen lasse, habe ich bei einer eventuellen Klage ein Problem, oder?

Mir wurde auch zunehmend mulmiger bei dem Gedanken, dass sie noch meine Wohnungsschlüssel besitzt. Deshalb habe ich das Schloss der Wohnungstüre heute ausgetauscht. Ich bin nicht mal sicher, ob das rechtlich zulässig ist - schließlich lagert ihr Hausrat immer noch bei mir.

Der legal richtige Ausweg wäre wohl, ihren Hausrat irgendwo einlagern zu lassen. Falls sie sich dann wieder meldet, kann sie ihre Sachen dort abholen.
Ich möchte allerdings nicht auch noch die Kosten für Transport und Lagerung übernehmen, da ich mich in dieser Angelegenheit schuldfrei sehe.


Meine rechtlichen Fragen:
1) Ist das Auswechseln des Schlosses in Ordnung oder problematisch?
2) Gibt es Empfehlungen für mein weiteres Vorgehen?



Hank
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Beitrag von Hank » 14.04.2012, 17:47

Gehen Sie entweder zur Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, falls es in Ihrer Stadt so etwas gibt, oder gehen Sie zum wöchentlichen Amtstag beim Bezirksgericht und geben eine Mietzinsklage bzw. Räumungsklage zu Protokoll, das müsste an sich funktionieren.

Selbsthilfe, auch Schloss austauschen usw. bei laufendem Vertrag ist grundsätzlich immer schlecht, vor allem weil man ja nicht weiß, wie sich die Beklagte Partei verhalten wird, Sie schreiben ja selbst etwas von "psychischen Problemen".

Abgesehen davon dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie Ihre Bekannte freiwillig bei sich aufgenommen haben und ungefähr wissen konnten wie sie so drauf ist.

Meist geht mit Beharrlichkeit und Geduld auch ohne rechtliche Schritte etwas weiter, außerdem haben Sie sowieso ein gesetzliches Pfandrecht an den Einrichtungsgegenständen - drohen Sie Ihrer Untermieterin also alle möglichen Schritte an, dann sieht man schon weiter.


Hank 8) 8) 8)

selina
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Beitrag von selina » 14.04.2012, 20:12

Hallo Hank,

Hier spießt sich mMn einiges.
Mietzins- und Räumungsklage ohne MV einbringen?

Auch das gesetzliche Pfandrecht an den Einrichtungsgegenständen ist so eine Sache ...
... wenn 'astat' in ein paar Tagen von der Arbeit nach Hause kommt sind die Möbel einfach weg.

Da die Untermieterin scheinbar nichts in Händen hat, wonach ihr ein Präkarium gewährt wurde, würde ich tatsächlich das Wohnungsschloss austauschen.
Wenn sie dann bereit ist die Kosten der Lagerung für ihre Möbel zu bezahlen
werden diese selbstverständlich herausgegeben - sonst nicht.
Mal schauen wie die Dame reagiert.

astat
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Beitrag von astat » 15.04.2012, 21:14

Hank hat geschrieben:Meist geht mit Beharrlichkeit und Geduld auch ohne rechtliche Schritte etwas weiter, außerdem haben Sie sowieso ein gesetzliches Pfandrecht an den Einrichtungsgegenständen - drohen Sie Ihrer Untermieterin also alle möglichen Schritte an, dann sieht man schon weiter.
Tja, so ungefähr ist es nun auch gelaufen. Just an dem Tag, als ich das Schloss ausgewechselt hatte, stand auf einmal ihr Freund vor der Tür.
Er hat das Zimmer ausgeräumt, Schlüssel abgegeben und ist gegangen. Kurz war ich versucht, den Fernseher als Pfand für ausstehende Mietbeiträge einzufordern, aber am Ende wäre mir auch das zu mühselig geworden - ich bin froh, wenn diese Angelegenheit beendet ist und ich mir darüber keine Gedanken mehr machen muss. Lehrgeld.

Danke Ihnen beiden für die Antworten.

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